18.10.2023 - 10.12.1 Änderungsantrag zu Teilstrategie zum nachhaltig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.12.1
- Zusätze:
- Fraktion BG/FDP/KfV
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mi, 18.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- Änderungsantrag vom Einbringer übernommen
Beschluss:
2. Das Grundstücksvermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird nicht durch Verkäufe verringert. Stattdessen werden Erbbaurechtsverträge, Vermietungen oder Verpachtungen angewendet.
Ausnahmen davon können vom zuständigen politischen Gremium insbesondere bei folgenden Grundstücksveräußerungen beschlossen werden:
• bei unverhältnismäßig hohem Sanierungsaufwand,
• Sozialwohnungsbau,
• partizipativen Wohnformen,
• Flächentauschen,
• Arrondierungen,
• kleinteiliger Ergänzungsbebauung und
• Gewerbeansiedlungen in Gewerbegebieten.
Es wird auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 04.04.2022 zum nachhaltigen Grundstücksmanagement (BV-P-ö/07/0197-0-01) verwiesen.