18.10.2023 - 10.12.1 Änderungsantrag zu Teilstrategie zum nachhaltig...

Beschluss:
Änderungsantrag vom Einbringer übernommen
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.12

 

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Beschluss:

 

2. Das Grundstücksvermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird nicht durch Verkäufe verringert. Stattdessen werden Erbbaurechtsverträge, Vermietungen oder Verpachtungen angewendet.

Ausnahmen davon können vom zuständigen politischen Gremium insbesondere bei folgenden Grundstücksveräußerungen beschlossen werden:

• bei unverhältnismäßig hohem Sanierungsaufwand,

• Sozialwohnungsbau,

• partizipativen Wohnformen,

• Flächentauschen,

• Arrondierungen,

• kleinteiliger Ergänzungsbebauung und

• Gewerbeansiedlungen in Gewerbegebieten.

Es wird auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 04.04.2022 zum nachhaltigen Grundstücksmanagement (BV-P-ö/07/0197-0-01) verwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

 

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