18.10.2023 - 10.16 Maßnahmen zur Reduzierung von Feuerwerk

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Hübner bringt Beschlussvorlage ein.

 

Auf Bitte von Herrn Gabel und Frau Hübner wird im Punkt d) des Beschlusstextes „Prüfung und Durchführung von…“ in „Prüfung der Durchführung von…“ geändert.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. spricht sich gegen die Einschränkung des Feuerwerkes aus. Das bestimmte Regelungen – Abbrennverbote im Umkreis von Kirchen, Krankenhäusern usw. – einzuhalten seien, sei unbestritten und zu kontrollieren. Hinsichtlich des Sprengstoffes sei der Landkreis Vorpommern-Greifswald und in manchen Fällen das Land zuständig.

 

Herr Dr. Fassbinder

. weist darauf hin, dass im letzten Jahr im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bereits eine Karte veröffentlicht worden sei, welche auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung gestellt werde. Die Angabe der 200m unter Punkt b) seien gesetzlich nicht haltbar. Sollte der Beschluss in dieser Form eine Mehrheit finden, müsste er dem widersprechen.

 

Frau Hübner

. geht auf den Redebeitrag von Frau Prof. Dr. Tolani ein und erklärt, dass lediglich darum gebeten werde, Menschen aufzuklären.

Hinsichtlich der vom Oberbürgermeister genannten Karte sei es wünschenswert, dass für schützenswerte Gebäude Umkreise eingezeichnet werden. Andere Städte und Gemeinden hätten diese Regelung bereits umgesetzt.

. beantragt Einzelabstimmung der Punkte a) bis d).

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte a) bis d) der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr König

. stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Abstimmung der Gesamtvorlage, da seiner Meinung nach nur über die Unterpunkte abgestimmt worden sei und nicht über den davor stehenden Text.

 

Der Präsident der Bürgerschaft legt fest, über den ersten Satz der Beschlussvorlage abzustimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, die geeignet und wirksam sind, den Gebrauch von Feuerwerk zum Jahreswechsel zu reduzieren. Dazu gehört

a) eine neue Prüfung und Festlegung der Stellen, an denen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich gesetzlich verboten ist,
b) die Festlegung des Umkreises dieser Stellen auf 200 Meter Radius,
c) eine auf Effektivität hin ausgelegte Öffentlichkeitsarbeit und
d) Prüfung der Durchführung von möglichen Maßnahmen zur Verbotsdurchsetzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

erster Satz

15

19

5

a)

14

mehrheitlich

einige

b)

6

mehrheitlich

einige

c)

18

mehrheitlich

einige

d)

13

19

1