18.10.2023 - 10.2.1 Änderungsantrag zu: Erlass einer neuen Stadtver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.2

 

Bei der Abstimmung haben Herr Kerl und Herr Kramer ihre Stimmen nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

In der Stadtverordung soll im §1 der Absatz (4) lauten:

(4) Die Länge der Leine darf höchstens zwei Meter betragen. Rollleinen sind weiterhin zulässig. Die Leine, Halsband und Führgeschirr müssen ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen und reißfest sein.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

6

9