18.10.2023 - 10.17.2 Änderungsantrag zu: Konzepterstellung zur Erarb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.17

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit einer Konzepterstellung zur der Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald und begrüßt bereits eingeleitete Schritte.

 

Abweichend von gesetzlichen Erfordernissen soll die kommunale Wärmeplanung bereits Ende 2026 weitgehend abgeschlossen sein.

 

Das Konzept, unter welchen Rahmenbedingungen die Kommunale Wärmeplanung dann nach Verabschiedung der Gesetzesgrundlage zu  erarbeiten ist, sollte das Greifswalder Ziel zur Klimaneutralität bis 2035 signifikant unterstützen und definieren, wie dies für die Greifswalder Einwohnerinnen und Einwohner sozial verträglich umgesetzt werden kann.

 

Die Kommunale Wärmeplanung hat den noch zu beschließenden gesetzlichen Vorgaben zu folgen. Jedoch sollen Weiterhin sollten darüber hinaus im Konzept zumindest folgende Aspekte enthalten sein beachtet werden:

 

  • Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung möglichst vor Ende 2028
  • Umfassende Einbindung der Einwohner, Vereine und Akteure (z.B. Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Firmenstandorte, Gewerbetreibende, …) in die Planung
  • Festlegung der Zeitschiene der 100% Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion in den Stadtwerken
  • Schätzung Berechnung der prinzipiellen Kostenentwicklung für die wichtigsten Verbrauchergruppen in Greifswald
  • Einschätzung des Umfangs zur erforderlichen Gebäudesanierung (künftiger Wärmebedarf, Sanierungsaufwand)
  • Einschätzung des Greifswalder Stromnetzes auf mögliche zusätzliche Anforderungen sowie Ausbaubedarf aus Wärmeübergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlagen u.ä.

 

Das Konzept, also die spezifischen städtischen Rahmenbedingungen zur Kommunalen Wärmeplanung, soll im Januar 2024 den bürgerschaftlichen Gremien vorgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

vom Einbringer übernommen

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