04.12.2023 - 10.19 Haushaltsverträglicher Schulneubau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.19
- Zusätze:
- Fraktion BG/FDP/KfV
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Dr. Meyer
. bringt die Beschlussvorlage ein.
Herr Alexander Krüger
. greift den Vergleich von Herrn Dr. Meyer auf und macht deutlich, dass für möglichweise 48 Mio. EUR im Landkreis ein Schulgebäude für 2.100 Schüler*innen, die nicht durchgehend anwesend seien, und eine Sporthalle sowie Gehwege und etwas Begrünung errichtet werden. Von der Stadt hingegen seien zwei Schulen für 700 Schülerinnen und Schüler mit einer Aula, einer Sportanlage und einer 3-Feld-Halle geplant. Wenn die Planung nun zurückgesetzt und von vorn begonnen würde, stelle sich die Frage, ab welchen Jahr die Schule nutzbar und was bis dahin die Alternative sei.
Herr Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann
. verdeutlicht, dass die Stadt zu den veranschlagten 70 Mio. EUR einen Sicherheitsaufschlag von 10 Mio. von der Bürgerschaft bewilligt bekommen habe. Der Sicherheitsaufschlag vom Landkreis Vorpommern-Greifswald sei bisher nicht angegeben worden. Warum sollte die Kostenspirale ausgerechnet bei diesem Projekt des Landkreises nicht greifen? Im Falle des Landkreises erhalte man eine Berufsschule. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dagegen erhalte eine Grundschule, einen Hort, ein Regionalschulzentrum sowie eine umfangreichere Sporthalle, welche für pädagogische Reformprojekte vorgesehen sei.
Laut Beschlussvorlage des Landkreises könnten in der Berufsschule anstatt der genannten 2.100 Schüler lediglich 1.500 Personen gleichzeitig präsent seien.
. rät dazu, die Beschlussvorlage abzulehnen.
Herr Kramer
. erinnert an seinen Vorschlag zu Beginn der Planungen, die Schulgebäude in der Hans-Beimler-Straße vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu erwerben, um die neue Schule dort zu errichten. Dabei hätten Kosten und Zeit gespart werden können. Momentan befinde man sich in einer Kostenexplosion, die nicht mehr vertretbar sei.
Herr König
. fragt, was die Konsequenzen wären, wenn der Antrag angenommen werde.
Frau von Busse
. teilt mit, dass sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Leistungsphase 5 befinde und angestrebt werde, für den ersten Bauabschnitt, zu dem eine gesicherte Finanzierung bestehe, im Frühjahr nächsten Jahres die Ausschreibung durchzuführen.
Zu den Konsequenzen könnte man nur mutmaßen. Simpel gesagt, könnte zumindest der erste Bauabschnitt abgeschlossen werden. Die übrigen Phasen würden dann entfallen. Letztendlich könne die Politik jederzeit ihre gefassten Beschlüsse verändern. Die Verwaltung setze diese lediglich um. Dieser Beschluss führe nicht zu einer schnelleren Fertigstellung des Schulkomplexes und im Falle der mehrheitlichen Zustimmung werde die Verwaltung mutmaßlich vorschlagen, die Klassen 1 bis 5 zu streichen.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über
. die Beschlussvorlage abstimmen.
. den Abbruch der Sitzung abstimmen.
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
14 |
mehrheitlich |
|
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird dazu aufgefordert, die Planungen zum Neubau des Schulzentrums am Ellernholzteich dahingehend abzuändern, dass die notwendigen Investitionsausgaben bei maximal 48 Mio. Euro liegen.
Die Planungsänderungen sind der Bürgerschaft umgehend zu berichten.