04.12.2023 - 10.14.1 Änderungsantrag Neufassung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.14.1
- Zusätze:
- SPD-Fraktion, neue Version am 04.12.2023
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
-
Der §5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
"Auf Antrag erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in Wieck, auf der nördlichen Ryckseite, oder Ladebow sowie Personen mit Hauptwohnsitz in Greifswald und Merkzeichen aG oder G im Schwerbehindertenausweis für ihr zugelassenes Kraftfahrzeug bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Sondernutzungserlaubnis, die Brücke in Wieck zu queren.
Die Sondernutzung ist auf Werktage beschränkt. Eine Sondernutzungserlaubnis für die Querung der Brücke in Wieck an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen". - §5d Abs.1c) Satz 2 wird gestrichen.