31.01.2023 - 6.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di, 31.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Eingereichte Fragen von Herrn Gabel:
- Eine Gewerbesteueranhebung kann eine Lösung für das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts 2024 sein. Wir bitten daher um eine Modellrechnung für die Anhebung auf den Durchschnitt der Städte in MV (über 30.000 Einwohner). Berücksichtigt werden sollen die Gewerbesteuereinnahmen sowie veränderten Zuweisungen und Abführungen von/an Land/Kreis sowie weitere prognostizierbare Haushaltsauswirkungen für die Jahre 2024 bis 2028.
Frau Stawinski: Es wurden ähnliche Städte betrachtet (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar). Der Durchschnitt der Hebesatzpunkte bei diesen Städten beträgt 450 % (die Stadt Greifswald liegt aktuell bei 425 %). Würde die Stadt ihren Hebesatz um 25 Prozentpunkte erhöhen, würden im Jahr 2024 rund 1,67 Mio. EUR mehr erzielt werden, aber in 2024 die Gewerbesteuerumlage sich um 130.209 EUR erhöhen. Außerdem würden sich nach aktuellem Satz die Kreisumlage um 260.829 EUR erhöhen und die Schlüsselzuweisungen um 841.282 EUR reduzieren. Von den 1,67 Mio. EUR würden letztlich 441.696 EUR übrig bleiben.
- In der letzten Ausschusssitzung wurde mitgeteilt, dass eine Aufteilung auf Radwege/Gehwege/Autoverkehr in der Haushaltssatzung nicht möglich sei, aber zu einem späteren Zeitpunkt durchaus erfolgt. Da in der Haushaltssatzung zugleich aber das Ziel von 30 EUR pro Einwohner für den Radverkehr verankert ist, wäre es folglich notwendig, die einzelnen Maßnahmen entsprechend der Anteile des Modal Splits darzustellen. Wir bitten um entsprechende Auskünfte für den vorliegenden Haushaltssatzungsentwurf.
Anmerkung der Protokollantin: Diese Frage wurde während der Sitzung nicht thematisiert; die Beantwortung erfolgt von der Verwaltung als Anlage zum Protokoll.
- Das Friedhofswesen weist einen größeren Fehlbetrag auf. Gibt es Vorschläge der Verwaltung, wie dieser Bereich kostendeckend betrieben werden kann? Wenn ja, bitten wir darum, dass diese Vorschläge (Gebührenanhebung, Veränderung der angebotenen Dienstleistungen etc.) vorgelegt werden. Kann die technische Erneuerung des Krematoriums zeitlich verschoben werden bzw. mit welchen Nachteilen wäre dies verbunden?
Herr Schick: Die Höhe der in 2023 dargestellten Unterdeckung beim Friedhofswesen resultieren auf der Berücksichtigung von angemeldeten investiven Maßnahmen für den Friedhofsbereich. Es handelt sich um Technik (Kleintransporter, Anhänger, Aufsitzmäher) und um Kosten für den Wegebau. Diese Anmeldungen befinden sich zurzeit noch im nichtfinanzierbaren Bereich (Kat. 3), müssten aber eigentlich für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Geschäftstätigkeit des Friedhofes in den finanzierbaren Teil verschoben werden. In der Kalkulation der neuen in 2023 zu überarbeitenden Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung werden diese Investitionen einfließen, sodass sie sich so über den Abschreibungszeitraum amortisieren.
Die Instandsetzungen im Bereich des Krematoriums können aufgrund des Zustandes der Ofenanlage nicht auf folgende Haushaltsjahre geschoben werden, weil ansonsten ein Ausfall der Kremierungsanlagen sehr wahrscheinlich ist. Auch hier werden die investiven Kosten für die Instandsetzungen bei der Kalkulation für das Krematorium in der neuen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung in 2023 berücksichtigt und finanziert.
Herr Evers
Inwieweit wird beim Krematorium und beim Friedhof eine Kostendeckung angestrebt (da über 1 Mio. EUR Defizit)?
Herr Schick: Die Investitionskosten und Unterhaltungskosten fließen in die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung mit ein und können sich nur über mehrere Jahre refinanzieren.
Frau Stawinski: Ein vergebener Platz wird zu einem festen Preis über Jahre abgegrenzt. Sollte ein höherer Satz für die nächste Kalkulation angesetzt werden, kann dieser nicht auf die bisher verkauften Plätze angewendet werden. Dadurch wird immer ein Defizit vorhanden sein.
Herr Dr. Kerath
Sind die Kalkulationen zur Hafengebührensatzung (kostendeckende Gebühren im Seehafen Ladebow) im Haushalt 2023/2024 schon eingearbeitet?
Herr Schick: ja
Bereits 2022 hätten alle Bushaltestellen einen barrierefreien Zugang haben müssen. Im neuen Haushalt für 2023/2024 sind diesbezüglich keine Maßnahmen geplant, obwohl es eine pflichtige Aufgabe ist.
Herr Schick: Diese Maßnahmen waren in der ursprünglichen Haushaltsplanung enthalten, konnten aber aufgrund der Haushaltslage nicht berücksichtigt werden. Auch bei den Bushaltestellen für die neue Liniennetzführung sind die geplanten Mittel im nichtfinanzierbaren Teil.
Herr Krüger
Wie viele Bushaltestellen sind betroffen?
Anmerkung der Protokollantin: Diese Frage wurde während der Sitzung nicht thematisiert; die Beantwortung erfolgt von der Verwaltung als Anlage zum Protokoll.
Herr Evers
Die Aussage vom letzten Jahr war, dass der Seehafen Ladebow kostendeckend kalkuliert werden sollte. Der Ansatz im Haushalt für 2023 zeigt jetzt ein Minus 533 TEUR und im Jahr 2024 ein Minus von 440 TEUR. Wie wird „kostendeckend“ definiert?
Herr Schick: In 2023/2024 sind im Seehafen die Baggerungen finanziell dargestellt. Die Kosten dafür werden in der nächsten Kalkulationsperiode berücksichtigt und umgelegt. In der letzten Kalkulation waren diese Kosten nicht enthalten, weil die Baggerungen noch nicht beauftragt waren.
Herr Krüger
Bei Kalkulationen zu Satzungen sollte eine einheitliche Verfahrensweise Anwendung finden.
Herr Schick: Es ist nicht üblich, dass nicht fertiggestellte Baumaßnahmen in Kalkulationen für Gebühren Berücksichtigung finden.
Herr Krüger regt an, diese Thematik verwaltungsintern mit dem Rechtsamt bis zum 20.02.2023 zu erörtern.
Anlagen
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