01.07.2024 - 5 Verpflichtung des Präsidenten/der Präsidentin d...

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Wortprotokoll

Die Alterspräsidentin, Frau Socher, verpflichtet die neu gewählte Präsidentin der Bürgerschaft, Frau Prof. Dr. Tolani, auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) auf freie Mandatsausübung im Rahmen der Gesetze und nach nur dem Gemeinwohl verpflichtender Überzeugung, auf Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, sofern kein wichtiger Verhinderungsgrund vorliege sowie auf Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

. werde das ehrenhafte und neutrale Amt der Präsidentin der Bürgerschaft nach besten Wissen und Gewissen fair, neutral und streng nach Maßgabe der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V), Hauptsatzung und Geschäftsordnung ausüben – ohne Ansehen der Person.

. wolle die Einhaltung eines guten Debattenstils beachten und jede Person solle die Möglichkeit haben, nach seiner oder ihrer Überzeugung seine oder ihre Position äußern zu können. Das oberste Prinzip sei dabei das Wohl der Stadt.

 

Die Alterspräsidentin übergibt die Sitzungsleitung an die Präsidentin der Bürgerschaft.