01.07.2024 - 6 Verpflichtung aller Mitglieder der Bürgerschaft...

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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft verpflichtet die Mitglieder der Bürgerschaft auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) auf freie Mandatsausübung im Rahmen der Gesetze und nur nach dem Gemeinwohl verpflichtender Überzeugung, auf Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, sofern kein wichtiger Verhinderungsgrund vorliege sowie auf Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.