01.07.2024 - 8.1 2. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerscha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Der Präsident/Die Präsidentin der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 01.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt als zweite Änderung ihrer Geschäftsordnung:
1. § 1 Abs. 5 wird folgt geändert.
(5) Der Sitzungsablauf und Fragen zur Geschäftsordnung werden vom Präsidium mindestens zwei Kalendertage vor den Bürgerschaftssitzungen besprochen. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten/der Präsidentin und den Vizepräsidenten/den Vizepräsidentinnen auch die Fraktionsvorsitzenden und ein Sprecher/eine Sprecherin einer Zählgemeinschaft, sofern diese keine Fraktion aber mindestens vier Einzelmitglieder umfasst, an. Das Präsidium kann für besondere Anlässe ebenfalls den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin und die Ausschussvorsitzenden beteiligen. Im Einzelfall können Verwaltungsmitarbeitende in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin beratend hinzugezogen werden.
2. Der Begriff „Erweitertes Präsidium“ wird in §§ 2, 4, 7a, 13 und 19 jeweils in „Präsidium“ geändert.
3. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert.
(1) Die Bildung von Fraktionen nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 KV M-V ist unverzüglich dem Präsidenten/der Präsidentin unter Nennung des Fraktionsnamens, des Namens des Vorsitzes und der stellvertretenden Person, der weiteren Fraktionsmitglieder und, sofern vorhanden, des Namens der Geschäftsführung in Textform anzuzeigen. Jegliche Veränderungen in der Fraktionsmitgliedschaft sind von den Fraktionen ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
4. In § 16 Abs. 3, Satz 7 wird das Wort „vier“ in „zwei“ geändert.
5. § 16 Abs. 5 wird wie folgt geändert.
(5) Im Rahmen der Aktuellen Stunde wird nur ein Thema besprochen. Liegen mehrere Anträge mit verschiedenen Themen vor, so entscheidet die Bürgerschaft mit Mehrheitsbeschluss, welches Thema behandelt wird. Die anderen Themen sind auf der Tagesordnung der darauffolgenden regulären Sitzungen der Bürgerschaft zwingend zu behandeln.
6. Das Inkrafttreten wird wie folgt geregelt.
Diese geänderte Geschäftsordnung tritt nach Beschluss in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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