01.07.2024 - 15.4.1 Zuteilung der Sitze des Hauptausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.4.1
- Zusätze:
- Der Präsident/Die Präsidentin der Bürgerschaft neue Version am 27.06.2024
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 01.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Dr. Meyer
. schlägt vor, die entsprechenden Vorlagen im Block zur Kenntnis zu nehmen und nicht jede Vorlage zu verlesen.
Frau Prof. Dr. Tolani
. teilt mit, dass sie den Hinweis erhalten habe, dass die Vorlagen zu verlesen seien.
Herr Kramer
. spricht sich gegen die in den Vorlagen aufgeführte Reihenfolge der Fraktionen aus. Die AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft habe erhebliche Widersprüche erkannt und dies werde eine verwaltungsverfahrensgerichtliche Entscheidung nach sich ziehen.
Kenntnisnahme:
Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 13 Sitze des Hauptausschusses wie folgt zu.
Oberbürgermeister (geborenes Mitglied) – 1 Sitz
Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – 3 Sitze
Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 2 Sitze
AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 2 Sitze
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 2 Sitze
Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 2 Sitze
Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI – 1 Sitz
Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Besetzung der Sitze und der Benennung von mindestens 3 Stellvertretungen gemäß § 6 (1) der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird auf den 31.07.2024 gesetzt.