01.07.2024 - 15.4.35 Zuteilung der Vertreter für die Verbandsversamm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.4.35
- Zusätze:
- Der Präsident/Die Präsidentin der Bürgerschaft neue Version am 27.06.2024
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 01.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Kenntnisnahme:
Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Vertreter und deren Stellvertretungen für die Verbandsversammlungen des Regionalen Planungsverbands Vorpommerns, die in der 8. Wahlperiode stattfinden, wie folgt zu.
Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung
Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Meldung der Vertreter und Stellvertretungen wird auf den 31.07.2024 gesetzt.