01.07.2024 - 15.4.35 Zuteilung der Vertreter für die Verbandsversamm...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

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Kenntnisnahme:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Vertreter und deren Stellvertretungen für die Verbandsversammlungen des Regionalen Planungsverbands Vorpommerns, die in der 8. Wahlperiode stattfinden, wie folgt zu.

 

Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung

Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung

AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung

Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – 1 Vertreter und entsprechende Stellvertretung

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Meldung der Vertreter und Stellvertretungen wird auf den 31.07.2024 gesetzt.

 

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Ergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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