30.09.2024 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...

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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Naderhoff

. fragt, wie in Greifswald die Wege mit dem Auto, dem Fahrrad, dem ÖPNV oder zu Fuß statistisch zurückgelegt werden und wie sich dies im Haushalt des Tiefbau- und Grünflächenamtes wiederspiegele.

 

Frau von Busse

. antwortet, dass diverse Untersuchungen via Modal Split durchgeführt und deren Ergebnisse auf der Homepage verlinkt worden seien. Ein sehr großer Anteil werde mit dem Fahrrad zurückgelegt.

Im Haushalt des Tiefbau- und Grünflächenamtes spiegele sich dies in Form des Bauunterhaltes wieder, welcher jedoch nicht in Straßen, Wege, Rad- und Gehwege differenziert werde. Bei Straßenbaumaßnahmen beispielsweise werde die gesamte Straße umgebaut, was allen Verkehrsteilnehmenden zu Gute komme.

 

Frau Prof. Dr. Tolani verliest im Vorab eingereichte Fragen von Jan Düsterhöft.

  1. Sei für die Durchführung von Zugangsbeschränkungen für Bürger zum Ortsteil Wieck sowie teilweise zum Ortsteil Eldena im Zeitraum 19.07.2024, ab 12:00 Uhr, bis 20.07.2024, 00:00 Uhr, in Form von Anliegerkarten bzw. Kulturbeitrag eine Verordnung durch die Verwaltung erlassen worden?
  2. Wo können Bürger diese nachlesen?
  3. Wie begründe die Verwaltung die Einschränkung des Grundgesetzes nach Artikel 11 Abs. 1 auf Freizügigkeit aller Bürger sowie die Einschränkung des Rechts nach Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Zeitraum vom 19.07.2024, ab 12:00, Uhr bis 20.07.2024, 00:00, Uhr für die Stadtteile Wieck und Eldena?
  4. Welche Entscheidungskriterien wurden zur Bewilligung oder Ablehnung der Anliegerkarten "Fischerfest" herangezogen?
  5. Wie wurde das Vergabeverfahren geregelt, damit es transparent und nachprüfbar im Sinne des Verwaltungsrechts sei?
  6. Wie begründet die Verwaltung die Vergabe von Anliegerkarten an den Vorstand der Gartensparte Seeblick zur freien Verfügung?
  7. Wird es auch 2025 Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Zugänge für Bürger in den Ortsteilen Wieck und Eldena im Zusammenhang mit dem Fischerfest 2025 geben? Welche Maßnahmen plant die Stadt, um Bürgern den uneingeschränkten Zugang zu den genannten Ortsteilen während des Fischerfestes zu ermöglichen?
  8. Ist eine verwaltungsrechtliche Prüfung des Vergabeverfahrens 2024 für die Anliegerkarten erfolgt?

 

Frau von Busse

. bekundet ihre Verwunderung, da es bereits hinsichtlich dieser Fragen einen langen Schriftverkehr, Erläuterungen, Gesprächsangebote und Termine gegeben habe. Bei einer geschlossenen Veranstaltung, die mit Eintritt belegt sei, sei ein freier Zutritt nicht möglich.

. bezweifelt, dass man sich in dieser Angelegenheit auf das Grundgesetz berufen könne.

. bietet zur Beantwortung der Fragen ein Gespräch an.

 

Herr Apelt

. möchte wissen,

  •           wie die Stadt Greifswald Möglichkeiten der finanziellen Förderungen für Radverkehrsprojekte nutze – beispielsweise Fördermittel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder der EU.
  •           wie viel in den vergangenen fünf Jahren in den Radverkehr investiert worden und wie hoch dabei der Anteil an Fördermitteln gewesen sei.
  •           wie viele Autoparkplätze es in Greifswald gebe und welche Fläche diese insgesamt einnehmen.
  •           wie die Universitäts- und Hansestadt Greifswald evaluiere, ob Verkehrsflächen gerecht verteilt seien. Werden dafür Tools, wie beispielsweise der Fair Spaces Index, genutzt?

 

Frau von Busse

. teilt mit, dass bei jeder Straßenbaumaßnahme und geförderten Straßenbaumaßnahme in den Radverkehr investiert werde. Fördertöpfe und auferlegte Sonderprogramme werden selbstverständlich genutzt. Die Förderprogramme werden hinsichtlich des Antragszeitraums, der Zeitphase der Umsetzung der Maßnahmen, der Vereinbarkeit mit den in der Verwaltung angedachten Ideen und Maßnahmen sowie der in der Verwaltung bestehenden finanziellen und personellen Möglichkeiten in Augenschein genommen. Wenn alle Kriterien passen, werden zusätzlich zu den üblichen Städtebaufördermitteln auch für solche Maßnahmen Fördermittel beantragt. Eine konkrete Auflistung müsste nachgereicht werden.

Über alle Autoparkplätze gebe es keine Übersicht, da sich diese nicht nur auf den öffentlichen Stellflächen befänden, sondern auch auf den privaten Flächen und teilweise sogar unter den Häusern. Auch eine genaue Anzahl könne nicht bestimmt werden, da in den Anwohnerstraßen keine einzelnen Parkplätze markiert seien, sondern nur Parkstreifen ausgewiesen seien. Die Anzahl der Parkflächen auf den öffentlich bewirtschafteten Flächen der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH sei bestimmbar und könne öffentlich einsehbar auf der Homepage des Unternehmens nachvollzogen werden.

Die angesprochenen Tools nutze die Stadt, ihrer Kenntnis nach, nicht.

 

Frau Schröder

. geht auf den vom BUND initiierten TreeTagDay ein, bei dem es auch um das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur gegangen sei. Kern des Gesetzes sei die Pflicht aller Mitgliedstaaten der EU, die Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen. In der EU sei die Verordnung seit Juli 2024 und in Deutschland seit August 2024 rechtskräftig. Diese sehe auch die Verbesserung der städtischen Ökosysteme vor. Vom niederländischen Nature-based solutions institute gebe es einen Vorschlag: die 3-30-300-Regelung. Dabei gehe es darum, dass jede Person 3 Bäume aus ihrem Wohnungsfenster sehen sollte. 30 Prozent eines Stadtteils sollten von Baumkronen überschattet sein und jede Person sollte von ihrer Wohnung aus, in höchstens 300 Metern Entfernung einen Park erreichen können. Der BUND habe in einem Gespräch gesagt, dass es seines Wissens nach keine Sachstandserhebung für Greifwald gebe.

. fragt, ob dies korrekt sei. Falls ja, regt sie an, eine solche zu erheben und eine Planung zu erstellen, wie man aufgetretene Schwächen beheben könne. Eine entsprechende Begrünung nutze allen und sollte daher auch ein Anliegen der Bürgerschaft sein.