30.09.2024 - 8.2 Beschluss über die Einsprüche zur Wahl der Geme...

Beschluss:
Einzelabstimmung
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Lerm bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Barsch

. hinterfragt das Abstimmungsverfahren.

 

Herr Schreiber

. teilt mit, dass die Verwaltung hier einen Beschlussvorschlag und damit einen Vorschlag zum Abstimmungsvorgehen unterbreite. Der Bürgerschaft stehe es jedoch frei, anders zu verfahren.

 

Aufgrund von Uneinigkeit über das Abstimmungsverfahren wird die Sitzung für einige Minuten unterbrochen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. stellt das im Präsidium festgelegte Prozedere zum Abstimmungsverfahren vor: Bei den drei einzelnen Fällen werde jeweils zuerst darüber abgestimmt, ob ein Wahlprüfungsausschuss (a.) eingerichtet werde. Wenn diesem zugestimmt werde, hätten sich die Unterpunkte b. und c. erledigt. Sofern kein Wahlprüfungsausschuss eingerichtet werden solle, werde darüber entschieden, ob den Einsprüchen stattgegeben werde.

. lässt einzeln je Punkt über die Punkte abstimmen.

 

Während der jeweiligen Abstimmung begeben sich Herr Kramer, Herr Heil sowie Frau Wuschek und Herr Winter in den Zuschauerraum.

 

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Kenntnisnahme:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Über die Einsprüche (Anlagen K1 bis K90) zur Wahl von Herrn Nikolaus Kramer für die Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 09.06.2024:
    1. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wird ein Wahlprüfungsausschuss eingerichtet
    2. Die Einsprüche werden zurückgewiesen
    3. Den zulässigen Einsprüchen wird stattgegeben
  2. Über die Einsprüche (Anlagen H1 bis H3)  zur Wahl von Herrn Torsten Heil für die Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 09.06.2024:
    1. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wird ein Wahlprüfungsausschuss eingerichtet
    2. Die Einsprüche werden zurückgewiesen
    3. Den zulässigen Einsprüchen wird stattgegeben
  3. Über die Einsprüche (IBG1 bis IBG28) zur Wählbarkeit der Wählergemeinschaft IBG für die Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 09.06.2024:
    1. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wird ein Wahlprüfungsausschuss eingerichtet
    2. Die Einsprüche werden zurückgewiesen
    3. Den zulässigen Einsprüchen wird stattgegeben

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1 a.– Einrichtung eines Wahlprüfungsausschusses

4

34

2

Punkt 1 b. + c.– Einspruch stattgegeben

3

24

13

Punkt 2 a.– Einrichtung eines Wahlprüfungsausschusses

0

40

0

Punkt 2 b. + c.– Einspruch stattgegeben

0

40

0

Punkt 3 a.– Einrichtung eines Wahlprüfungsausschusses

5

34

0

Punkt 3 b. + c.– Einspruch stattgegeben

6

28

5

 

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Anlagen

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