30.09.2024 - 8.23 Umgang mit der Haushaltssperre

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. weist auf eine neue Version hin.

. regt eine verbundene Aussprache des TOPs 8.23 „Umgang mit der Haushaltssperre“ (BV-P-ö/08/0087-01) und des TOPs 8.24 „Umgang mit der Haushaltssperre“ (BV-P-ö/08/0088) an.

 

Herr Heil bringt die Beschlussvorlage „Umgang mit der Haushaltssperre“ (BV-P-ö/08/0087-01) ein.

 

Der Oberbürgermeister

. verwehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe der mangelnden Transparenz. Die Bürgerschaft habe damals den Haushalt beschlossen, in dem alles öffentlich einsehbar sei. Als Gründe für die Haushaltssperre seien u. a. die Gewerbesteuerrückzahlungen und der Zensus genannt worden. Daher sei vorsorglich die Haushaltssperre verhängt worden. Jeden Monat erhalte die Bürgerschaft einen Bericht, in dem bis auf 10,00 EUR hinunter genau drinstehe, was die Verwaltung ausgebe. Auch politische Beschlüsse werden durch die Haushaltssperre nicht verhindert. Die Verwaltung habe noch keine Stellungnahme zu einer Vorlage abgegeben, in der gesagt werde, dass das Vorhaben aufgrund der Haushaltssperre nicht möglich sei.

Durch die Haushaltssperre habe zudem die Politik größere Handlungsspielräume für den nächsten Haushalt. Dies sei eine Maßnahme um ein Haushaltssicherungskonzept zu umgehen.

. gibt den Hinweis, dass die Vorlage in der Form nicht zulässig sei und er den Beschluss im Falle der mehrheitlichen Zustimmung beanstanden müsse.

 

Herr Schreiber

. erklärt den Grund der Beanstandung nach einer Beschlussfassung. In § 51 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) sei seine Haushaltssperre angedacht, die der Oberbürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen auf den Weg bringen könne. Dieses Ermessen habe der Oberbürgermeister ausgeübt und dieses Instrument genutzt. Solange er dies nach seinem eigenen Ermessen durchführe, könne er auch über die Aufwendungen und Auszahlung selbst entscheiden. Die Bürgerschaft habe hier nicht das Recht, dies an sich zu ziehen oder dem Hauptausschuss zu übergeben. Anders verhalte es sich, wenn gewisse Grenzen gem. § 48 KV M-V überschritten werden, was hier noch nicht der Fall sei. Hier müsse die Bürgerschaft dann einen Nachtragshaushalt beschließen oder alternativ eine Haushaltssperre auferlegen.

 

Herr Barsch bringt die Beschlussvorlage „Umgang mit der Haushaltssperre“ (BV-P-ö/08/0088) ein.

 

Herr Rappen

. wäre dankbar, wenn den Fraktionen zukünftig nicht nur der Hinweis auf eine Beanstandung mitgeteilt werde, sondern gleichzeitig Lösungsvorschläge unterbreitet werden könnten.

Der Oberbürgermeister habe eine Haushaltssperre nach § 51 Abs. 4 KV M-V erlassen. Im Einklang mit der Hauptsatzung sehe diese eine Erheblichkeitsgrenze von 5 Prozent vor. In der zur Verfügung gestellten Rundverfügung werden keine Zahlen genannt. In der Pressemitteilung sei jedoch von 9,5 Mio. EUR die Rede, welche über den in der Hauptsatzung vorgesehenen 5 Prozent liege. Aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion sei bei einer Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze ein Nachtragshaushalt notwendig oder eine Haushaltssperre im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.

. fragt, weshalb dieser Weg nicht in Betracht gezogen worden sei.

 

Frau Socher

. schlägt vor, aus beiden Beschlussvorlagen eine gemeinsame zu formen.

. lädt die CDU-Bürgerschaftsfraktion ein, Miteinbringer der Beschlussvorlage „Umgang mit der Haushaltssperre“ (BV-P-ö/08/0088) zu werden.

 

Frau Stawinski

. macht darauf aufmerksam, dass die Wertgrenze der 5 Prozent nicht erreicht worden sei. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern seien hier stets die Vorträge aus den Vorjahren einzubeziehen. Erst, wenn diese aufgebraucht seien und der Haushalt dann weiterhin 5 Prozent schlechter dastehe, sei ein Nachtrag zu erstellen.

Der Vortrag von 2023 nach 2024 beinhalte noch knapp 39 Mio. EUR.

. ergänzt, dass der Quartalsbericht per 31.08.2024 soweit aufgestellt sei und dem Oberbürgermeister zur Freigabe vorliege. Durch die Haushaltssperre sei es nun möglich, die Gewerbesteuerrückzahlungen aufzufangen. Nun seien im Vergleich zum 31.03.2024 nur noch die Auswirkungen des Zensus abzudecken.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass die Bürgerschaft zu entscheiden habe, wofür die Einnahmen der Stadt ausgeben werden sollen.

. appelliert, auf die wirklichen politischen Entscheidungen zurückzukommen.

 

Frau Wuschek

. nennt als Beispiel die Bergung eines Kutters. Greifswald habe ca. 240 TEUR für die Bergung ausgegeben. In Rostock sei ein ähnlicher Vorfall gewesen, bei dem für die Bergung lediglich ca. 60 TEUR ausgegeben worden seien.

. könne daher den Wunsch der Kontrolle durch die Bürgerschaft nachvollziehen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Für die Dauer der durch Rundverfügung Nr. 04/2024 verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2024 müssen Auszahlungen und Aufwendungen, investiv wie laufend, welche einen Betrag von 100.000,00 EUR überschreiten, durch den Hauptausschuss freigegeben und beschlossen werden.

 

2. Entscheidungen zu personalwirtschaftlichen Maßnahmen gemäß Punkt 7 der Rundverfügung Nr. 04/2024 obliegen letztlich dem Hauptausschuss.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen für die haushaltsrechtliche Umsetzung dieses Beschlusses zu schaffen.

 

Reduzieren

Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

22

7

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001533&TOLFDNR=1022743&selfaction=print