30.09.2024 - 8.19 Gendern unterbinden!

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. weist auf eine neue Version der Vorlage hin.

. informiert, dass diese Beschlussvorlage in verbundener Aussprache mit der Beschlussvorlage des nächsten Tagesordnungspunktes „Einführung generisches Femininum in der Verwaltungskommunikation“ (BV-P-ö/08/0076) beraten werde.

 

Herr Winter bringt die Beschlussvorlage „Gendern unterbinden!“ (BV-P-ö/08/0074-01) ein.

 

Frau Siewert bringt die Beschlussvorlage „Einführung generisches Femininum in der Verwaltungskommunikation“ (BV-P-ö/08/0076) ein.

 

Herr Herbst

. sagt, dass es in der Verwaltung lediglich ein Empfehlungsschreiben zum Umgang mit dem Gendern gebe, jedoch keine Vorschrift. Mit dieser Vorlage solle den Mitarbeitenden der Verwaltung per Dienstanweisung vorgeschrieben werden, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben. Die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke lehne dies ab. Zuletzt sei über freundliche Kommunikation und Wertschätzung innerhalb der Verwaltung gesprochen worden. Dazu gehöre es aus seiner Sicht auch, den Verwaltungsmitarbeitenden selbst zu überlassen, wie sie reden und schreiben.

. sieht das Gendern nicht als vorrangig wichtiges Thema im Hinblick auf die zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt.

Bei der Beschlussvorlage der Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI werde sich die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke enthalten.

 

Frau Horn

. sagt, dass sich die Beschlussvorlage auf den Rat der deutschen Rechtschreibung beziehe. Dieser beschreibe, wie Sprache momentan in Deutschland sei. Durch die deskriptive Haltung gebe es in Deutschland keine Vorgabe, wie Sprache zu sein habe. Der Rat der deutschen Rechtschreibung habe einen Leitfaden entworfen, in dem beschrieben werde, wie Verwaltungen geschlechtergerecht und gleichzeitig für Bürger und Bürgerinnen verständlich agieren können.

Die deutsche Sprache sei Genus-basiert. Andere Sprachen seien hier neutral. Das generische Maskulin, welches in der deutschen Sprache häufig verwendet werde, sei ebenfalls gegendert.

. schlägt vor, neutrale Ansprachen zu verwenden.

. zitiert aus dem Leitfaden der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung den Hinweis auf das Grundgesetz.

. bittet um Ablehnung des Antrages der Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM. Beim Antrag der Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI werde sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten.

 

Herr Heil

. bezieht sich auf den Leitfaden des Oberbürgermeisters vom 25.10.2020, in dem eine Verbindlichkeit vorgeschrieben sei.

. kritisiert diese Festlegung.

Der Rat der deutschen Sprache habe am 03.07.2024 klargestellt, dass Sonderzeichen nicht in den Kernbereich der deutschen Autographie gehören. Auch für das amtliche Regelwerk, welches für Schulen und Verwaltungen gelte, sei klargestellt worden, dass das Gendern nicht zur Lesbarkeit und Verständlichkeit beitrage. Es handele sich beim deutschen Rat um ein offizielles Gremium, welches von der Kultusministerkonferenz ernannt worden sei.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion werde dem Antrag zustimmen, weil eine einheitliche und klare Sprache für die Bevölkerung wichtig sei.

. ist der Meinung, dass die Bürgerschaft zumindest hinsichtlich der Außendarstellung der Verwaltung mitbestimmen dürfe.

 

Frau Hübner

. kritisiert, dass die einbringende Fraktion auf keines der gelieferten Gegenargumente eingegangen sei.

. weist darauf hin, dass gleichlautende Anträge von der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft in Bergisch-Gladbach und in Stralsund eingebracht worden seien.

 

Frau Siewert

. erklärt den Umgang mit dem Gendern.

 

Herr von Malottki

. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Aussprache.

 

Es gibt eine formale Gegenrede gegen Geschäftsordnungsantrag von Herrn von Malottki.

 

Frau Prof. Dr. Tolani lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn von Malottki abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

16

0

 

Der Oberbürgermeister

. gibt einen rechtlichen Hinweis.

. teilt mit, dass die Verwaltung bei der Rechtsaufsichtsbehörde angefragt habe, ob die Beschlussvorlage zulässig sei. Die Fragen seien hierbei, ob die Bürgerschaft Sprachregelungen festlegen dürfe und falls ja, für was diese gelten dürfen. Gemäß der Antwort dürfe die Bürgerschaft entsprechende Beschlüsse fassen, diese seien jedoch nur für den Außenbereich gültig.

Die Vorlage beziehe sich auf die gesamte Kommunikation inkl. mündliche Sprachgebrauch. Sofern die Beschlussvorlage daher in der Form beschlossen werde, müsse er diese beanstanden.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:

Die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat auf dem Anweisungswege zu gewährleisten, dass sich städtische Einrichtungen und Betriebe im Schriftlichen wie Mündlichen konsequent an die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, der Verfremdung der deutschen Sprache als Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und das Improvisieren mit sogenannter Gendersprache zu vermeiden haben.

Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung und der Erlass der Kultusministerkonferenz den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen, weil sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der Geschlechtergerechtigkeit hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich akzeptiert sind.

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

18

0