30.09.2024 - 8.21 Keine Cannabis Social Clubs in städtischen Immo...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. weist auf die nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung hin.

 

Herr Rappen bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Barsch

. verstehe nicht, was die einbringende Fraktion mit dieser Beschlussvorlage erreichen wolle.

. sieht bei der Vorlage technische Unzulänglichkeiten und negative Folgen für die Stadt Greifswald. Die Vorlage sorge dafür, dass die Stadt auf eine massive Einnahmequelle verzichte, sofern die möglichen Gewinne, die im Bereich des legalen Cannabis generiert werden, nicht der öffentlichen Hand und nicht der Stadt Greifswald zur Verwendung zufließen dürfen.

Durch diese Vorlage werde außerdem dafür gesorgt, dass der Investor keine Sicherheit für seine Investition habe. Dies betreffe zudem hunderte Menschen der Stadt.

In der Form könnte die Vorlage eine zulässige Ungleichbehandlung beinhalten. Wenn man konsequent wäre, dürften auch keine Weinkeltereien, Weinberge, Ausschankbetriebe, Tabakautomaten oder Brauereien in städtischen Liegenschaften ansässig sein. Hierbei handele es sich ebenfalls um legale Rauschmittel. Nichts sei jugendschutzfeindlicher als Prohibition. Durch Legalisierung könne gleichzeitig eine Regulierung erfolgen, was in solchen Social Clubs bereits vorgenommen werde.

. plädiert dafür, solche Debatten dem Bundestag zu überlassen und Greifswald eine offene Stadt sein zu lassen. 

 

Frau Wisnewski

. spricht eine Doppelmoral in dieser Beschlussvorlage an. Durch diese Beschlussvorlage werde ein Unternehmen zugrunde gerichtet.

 

Frau Wuschek

. beantragt gemäß der Geschäftsordnung den Schluss der Aussprache.

 

Es gibt eine formale Gegenrede gegen Geschäftsordnungsantrag von Frau Wuschek.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

18

1

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, zukünftig keinerlei städtische Immobilien und Liegenschaften für den Betrieb von Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) gemäß Cannabisgesetz (CanG) bereitzustellen. Bei Unternehmen mit Beteiligung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, namentlich der WITENO GmbH, sind entsprechende Beschlüsse über die Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Bereits bestehende entsprechende Verträge sind, zum Vermeiden des Eintretens von Schadensersatzansprüchen der Bestandsmieter, ordentlich und fristgerecht zu kündigen bzw. nicht zu verlängern.

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft am 25.11.2024

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

24

3

 

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