30.09.2024 - 8.24 Umgang mit der Haushaltssperre

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beratung dieser Beschlussvorlage erfolgte in verbundener Aussprache mit der Beschlussvorlage des TOPs 8.23 „Umgang mit der Haushaltssperre“ (BV-P-ö/08/0087-01).

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Burmeister

. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Sitzung.

 

Herr von Malottki

. schlägt vor, die Beschlussvorlage „Sanierung Sportplatz Hainstraße sicherstellen“ (BV-P-ö/08/0078-03) unter TOP 8.27 noch zu behandeln, weil hieran Fördermittel geknüpft seien. Die anderen Anträge könnten beispielsweise zurückgestellt werden.

 

Der Oberbürgermeister

. rät, die Beschlussvorlage „Sanierung Sportplatz Hainstraße sicherstellen“ (BV-P-ö/08/0078-03) sowie die Beschlussvorlage der nichtöffentlichen Sitzung noch zu behandeln.

 

Herr Burmeister

. sagt, dass er dem Vorschlag des Oberbürgermeisters folge und seinen Antrag dahingehend abändere.

 

Die Sitzung wird von 22:54 Uhr – 22:57 Uhr unterbrochen.

 

Frau Wuschek und Frau Leesch verlassen die Sitzung

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. teilt mit, dass sich das Präsidium einigt habe. Die folgenden TOPs werden in die nächste Sitzung der Bürgerschaft vertagt:

  • TOP 8.25 „Kein Sparhaushalt 2025/26 auf Kosten des sozialen Zusammenhalts“ (BV-P-ö/08/0077-01)
  • TOP 8.26 „Greifswald gemeinsam Starkregen sicher machen“ (BV-P-ö/08/0079)
  • TOP 8.28 „Stadtsportbund stärken“ (BV-P-ö/07/0361-04)
  • TOP 8.29 „Vorpommern Magistrale – Beschleunigung der Bahnverbindung zwischen Berlin und Greifswald“ (BV-P-ö/08/0080)

Die verbleibenden Vorlagen sowie der nichtöffentliche Teil werden noch in dieser Sitzung behandelt.

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird von Herrn Burmeister zurückgezogen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung

 

  1. für die Dauer der bestehenden Haushaltssperre die „Unterrichtung über die Inanspruchnahme gesperrter Mittel während der hauswirtschaftlichen Sperre“ spätestens bis zum 15. des dem jeweiligen Haushaltsmonat folgenden Monats vorzunehmen.

 

  1. bei Ausgaben über 100.000 EUR der Unterrichtung eine gesonderte, ausführliche Begründung für die Ausgabe anzuhängen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

32

7

1

 

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