22.02.2024 - 11.16 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24

KV M-V betroffen.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Herr Khalil hat die Sitzung verlassen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Jaap seine Stimme nicht abgegeben.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und des §17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221 vom 23.08.2023), die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105.1 – Steinbeckervorstadt/ Nord - für ein weiteres Jahr.

 

  1. Die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 105.1 – Steinbeckervorstadt/ Nord - ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

11

0

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001534&TOLFDNR=1020805&selfaction=print