22.02.2024 - 11.17 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24

KV M-V betroffen.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 221 vom 23.08.2023), die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 105.2 – Steinbeckervorstadt/ Ost - für ein weiteres Jahr, unter Ausschluss des darin enthaltenen Teilbereichs des Sanierungsgebiets „Erweiterung Innenstadt/ Fleischervorstadt“ im Sinne des § 14 Abs. 4 BauGB.

 

  1. Die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 105.2 – Steinbeckervorstadt/ Ost - ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

13

0

 

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Anlagen