22.02.2024 - 11.35 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.35
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20.1 Amt für Finanzen/Abteilung Allgemeine Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die fortwährende Anwendung des Beschlusses B731-28/18 (Drs. 06/1464) vom 02.07.2018 für die zu erstellenden Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und damit abweichend vom Beschluss der Bürgerschaft B635-23/17 vom 06.11.2017 (Drs. 06/1167.1) eine vorübergehende Anhebung der Erheblichkeitsgrenzen ab 500.000 EUR für die Erstellung der Jahresabschlüsse.