22.02.2024 - 3.2 Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft
. ruft den Tagesordnungspunkt auf.
. informiert über einen schriftlich eingegangenen Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Niederschrift:
- Der Top 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit wurde lt. Protokoll erst auf Seite 5 vollzogen. Der bis dahin protokollierte Text ist somit nicht Bestandteil der öffentlichen Sitzung. Die Kennzeichnung des Tagesordnungspunktes ist korrekt von Seite 4 auf die entsprechende Position der Seite 5 zu übertragen.
- Das Protokoll ist hinsichtlich der Abstimmungsergebnisse zu dem Beschluss zur Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten korrekt entsprechend der Anzeige der elektronischen Abstimmung auszufertigen. Die Ergebnisse der Einzelabstimmungen ergaben visualisiert nicht einstimmig/0/0 sondern entsprechend der elektronischen Auswertung und Wiedergabe 21/0/0.
Herr Alexander Krüger
. beantragt die Einzelabstimmung beider Punkte.
Herr Kerl
. bittet um eine Auskunft des Rechtsamtes. Am 31.01.2024 habe er die Sondersitzung der Bürgerschaft verlassen, sei dann zurückgekehrt und habe als Bürger den Antrag auf die Feststellung der Beschlussfähigkeit gestellt.
. fragt, ob dann die Abstimmung rechtens gewesen sei und wenn ja, reichen 21 Mitglieder für die Beschlussfähigkeit aus.
Herr Schreiber
. teilt mit, dass das Rechtsamt keine Probleme in der Beschlussfähigkeit während der Sondersitzung der Bürgerschaft am 31.01.2024 sehe. Wenn ein Mitglied der Bürgerschaft einen Geschäftsordnungsantrag stelle, denn erfolge dies in der Funktion als Mitglied der Bürgerschaft. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) regele in diesem Fall recht eindeutig, dass dieses Mitglied bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit dazugerechnet werde.
Dies habe letztendlich auf die Abstimmung keine Auswirkung, da die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) während der Sitzung für die Beschlussfähigkeit eine geringere Qualifikation zur Verfügung stelle. Die Bürgerschaft bleibe, wenn sie einmal für beschlussfähig erklärt worden sei, beschlussfähig, auch wenn danach nur noch ein Drittel der Mitglieder anwesend sei.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte des Änderungsbedarfes der CDU-Fraktion abstimmen:
|
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
Punkt 1 |
11 |
23 |
3 |
Punkt 2 |
24 |
8 |
5 |
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die geänderte Niederschrift abstimmen.