22.02.2024 - 11.10 Änderung der Satzung über die Sondernutzung an ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Lieschefsky – Vorsitzender der Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Die CDU-Fraktion zieht die Beschlussvorlage „Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ (BV-P-ö/07/0347-05) zurück.

 

Herr Kruse

. erinnert sich, dass die Möglichkeit der Überquerung der Wiecker Brücke bereits seit 1990 diskutiert werde. Wichtig sei, dass die Überquerung heute immer noch möglich sei. Der Kreis der Berechtigten sollte dabei nicht unbeachtet bleiben.

. hält es für wichtig, dass bei der Chipvergabe die Nachweisdokumente intensiv geprüft werden, um Betrug zu vermeiden. Der Nutzerkreis sei mit dieser Beschlussvorlage schon sehr weit gefasst. Das nächste Thema, welches dadurch in den Gremien eröffnet werde, sei die Verkehrsberuhigung.

. spreche sich gegen die 200 kostenlosen Überfahrten für Eltern mit ihren Kindern aus, da dies den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze. Eltern hätten gewisse Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern. Zudem seien die Kontrollen schwer umzusetzen. Bei 0,60 EUR pro Überfahrt würden hier 120 EUR eingespart.

. könne sich gut vorstellen, dass hiermit nicht verantwortungsvoll umgegangen werde. Es sollte genau hingeschaut werden, ob das, was erreicht werden solle auch erreicht werden könne. 

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. macht deutlich, dass es bei der Verkehrsberuhigung nicht um die Anzahl der Fahrzeuge, sondern um deren Geschwindigkeit gehe.

. berichtet aus eigener Erfahrung, dass Pflegebedürftige jederzeit Pflege erhalten müssen. Durch die eingeschränkte Überquerung der Brücke solle die Pflege oder Arztverpflegung nicht minderwertiger ausfallen.

Die Gewerbetreibenden sollen ebenfalls unterstützt, erhalten und gefördert werden.

 

Herr König

. habe den Eindruck, dass die meisten Brückenschäden nicht durch KfZ-Befahrungen entstünden, sondern durch z. B. Witterungen, das Ryck-Wasser oder den Brückenzug selbst.

. bittet um Zurverfügungstellung einer sachlichen Grundlage. Gegebenenfalls könne zur nächsten Änderung dieser Satzung eine entsprechende Ausarbeitung vorgelegt werden.

 

CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion werden Miteinbringer der Beschlussvorlage.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Frau Dr. Wölk ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. die Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wie folgt:

 

Eltern erhalten 200 freie Überfahrten im Jahr, wenn sie mindestens ein Kind haben, welches eine KiTa oder Grundschule in den Ortsteilen Eldena, Ostseeviertel und Schönwalde I + II besucht

 

  1. die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts-und Hansestadt Greifswald zu ändern:

 

Die Bürgerschaft ändert die beschlossene Satzung vom 4.12.2023, Beschluss BV-V/07/0832-01, dahingehend, dass die Punkte zur Sondernutzungserlaubnis der Wiecker Brücke so geändert werden, dass der Zustand der alten Satzung vom 24.6.2013 wieder hergestellt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

0

3