08.04.2024 - 10.12 Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Görs

. zieht den Änderungsantrag „Änderungsantrag

Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0813-01“ (BV-V/07/0813-02) der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ aufgrund der eingereichten Stellungnahme der Verwaltung zurück.

. fragt, wie teuer eine Sondernutzungserlaubnis wäre, durch die ab 14:00 Uhr für weitere zwei Stunden der Marktplatz genutzt werden könne.

 

Frau von Busse

. sagt, dass die konkrete Summe nachgereicht werden müsse.

 

Herr Alexander Krüger

. teilt mit, dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls sehr wichtig sei, dass Händler und Händlerinnen, sofern sie es wollen, den Markt länger nutzen können. Die Attraktivität werde zugleich gesteigert.

. ist ebenfalls an der Höhe der Kosten für die Sondernutzungserlaubnis interessiert, sodass gegebenenfalls durch die Politik nachgesteuert werden könne.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Al Najjar seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen.
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen in der Fassung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. B637-23/17 vom 06.11.20217, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung aus dem Beschluss BV-V/07/0308 vom 01.02.2021 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung aus Punkt 1.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

1

0