08.04.2024 - 10.10 Grundsatzbeschluss - Ausschreibung und Vergabe ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.10
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 08.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.2 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Hochbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann
. stellt fest, dass durch diesen Grundsatzbeschluss sowie den im nachfolgenden Tagesordnungspunkt zum Theater hohe Ausgaben auf die Stadt zukämen, die die Stadt nicht allein bewältigen könne. Kredite seien erforderlich. Demzufolge müsse intensiv geprüft werden, ob die Vorhaben notwendig und geboten seien. In dem Fall des Schulzentrums gehe es darum, eine Pflichtaufgabe zu erfüllen und um Falle des Theaters um die Bewahrung eines Status, den die Stadt seit mehr als 100 Jahre innehabe. Der Bauzustand des Theaters gebe den Sanierungstermin vor. Die Anzahl der Geburten sowie die Tatsache, dass mehrere Schulklassen in Containern unterrichtet werden müssen, bestimmen den Bedarf des Baus des Schulzentrums.
Gegen die Befürchtung, dass die Geburtenraten einbrechen und die Schulen nicht mehr benötigt werden, sei einzuwenden, dass momentan nur Platz für 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in den öffentlichen Schulen sei. Es werde sich darauf verlassen, dass die übrigen Schüler*innen durch private Schulen aufgefangen werden.
Dies sei die einmalige Chance, die Einwohnenden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald so auskömmlich zu versorgen, dass nicht erneut ein Mangel an Platzkapazitäten entstehe.
. ist der Meinung, dass sich die Stadt sowohl das Schulzentrum als auch die Theatersanierung leisten könne.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Die Umsetzung des geplanten Schulzentrums „Am Ellernholzteich“ mit dem derzeit geschätzten Baukostenvolumen von ca. 80 Mio. Euro, wobei für den ersten Bauabschnitt (Grundschule mit Hort, Sporthalle und Außenanlagen) Städtebaufördermittel in Höhe von 29 Mio. Euro sowie eine zusätzlich angekündigte EFRE-Förderung in Höhe von 7 - 8 Mio. Euro aus der EFRE-Förderperiode 2021-2027 eingeworben und eingesetzt werden sollen.
2. Der zweite Bauabschnitt (Haus C – Regionalschulteil mit entsprechenden Außenanlagen) wird derzeit ohne Fördermittel ausschließlich aus Kernhaushaltsmitteln umgesetzt. Die in den vorangegangenen Haushaltsplänen nicht berücksichtigten finanziellen Bedarfe sind in die Haushaltsplanung 2025/2026 ff. einzustellen.
3. Die notwendige lose Ausstattung für das Schulzentrum wird ebenfalls beschafft.
4. Die Bau- und Lieferleistungen (Ausstattung) für das Schulzentrum „Am Ellernholzteich“ werden entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften losweise ausgeschrieben und der Oberbürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Zuschlagserteilung ermächtigt.
5. Das Bauvorhaben hat dem Baustandard entsprechend der Zertifizierung nach DGNB in Gold zu entsprechen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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