08.04.2024 - 10.13 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Al Najjar seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt aufgrund von § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V Nr. 28 vom 29.12.2023, S. 934)  und der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 vom 22.12.2023), die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den räumlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 - Stralsunder Straße -, im Sinne des § 14 Abs. 4 BauGB unter Ausschluss des darin enthaltenen Teilbereichs des Sanierungsgebiets „Erweiterung Innenstadt/ Fleischervorstadt“.

 

2. Die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 – Stralsunder Straße - ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

17

0

 

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Anlagen

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