27.05.2024 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...

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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. informiert, dass aufgrund der Vielzahl der angemeldeten Redebeiträge, den Redenden jeweils drei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.

 

Frau Gabel

. berichtet von Erfahrungen mit Wahlen in Berlin und hat aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl einige Fragen zur Wahlvorbereitung in Greifswald:

  1. Wie viele Wahllokale werde es in Greifswald geben?
  2. Mit welchen Anfahrtszeiten bzw. Wegezeiten für Fußgänger und Fußgängerinnen sollten die Wählenden rechnen?
  3. Wie viele Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden pro Wahllokal tätig werden?
  4. Welche Arbeitsmaterialien werden den Wahlhelfern und Wahlhelferinnen zur Verfügung gestellt? Gehört dazu ein Telefon, sodass man bei Problemen jederzeit Hilfe einfordern könne?
  5. Wird der Kontakt spätestens ab 7 Uhr bis mindestens zur Abgabe der letzten Wahlunterlagen im Rathaus zur Wahlleitung sichergestellt sein?
  6. Werden die unterschiedlichen Wahlzettel farblich voneinander zu unterscheiden sein?
  7. Wie viele Wähler und Wählerinnen wurden den einzelnen Wahllokalen zugordnet?
  8. Wie viele Wahlkabinen bekommen die Wahllokale gestellt?
  9. Wurde mit unterschiedlichen Menschen ausprobiert, wie lange ein Wahlvorgang dauert?
  10. Sind Sitzgelegenheiten gegeben, wenn sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen?
  11. Gibt es ausreichend Parkplätze vor jedem Wahllokal für Menschen, die nicht zu Fuß oder mit dem Rad oder mit dem Bus kommen wollen oder können?

 

Aufgrund der abgelaufenen Redezeit konnten nicht alle Fragen vorgestellt werden. Jedoch lagen diese im Vorfeld schriftlich vor, sodass deren Beantwortung in der Sitzung erfolgen kann.

 

Herr Lerm

. bedankt sich für das Einreichen der Fragen im Vorab.

. beantwortet die Fragen:

Zu 1.: Es werde 60 Wahllokale geben, wovon 42 Urnenwahllokale und 18 Briefwahllokale sein werden. Um Überlastungen zu vermeiden, sei die Anzahl der Briefwahllokale erhöht worden.

 

Zu 2.: Greifswald sei eine sehr kompakte Stadt, sodass das jeweilige Wahllokal innerhalb von wenigen Minuten erreichbar sei. 

 

Zu. 3.: In jedem Wahllokalen seien mindestens acht Wahlhelfer und Wahlhelferinnen tätig.

 

Zu 4.: Besonderer Arbeitsmaterialien bedürfe es nicht. Die üblichen Arbeitsmittel (wie z. B. Stifte, Klebeband usw.) werden zur Verfügung gestellt; ebenso wie Mobiltelefone, sofern nicht das private Telefon genutzt werde.

 

Zu 5.: Ja, das Wahlbüro sei jederzeit erreichbar.

 

Zu 6.: Die farbliche Unterscheidung der Wahlzettel sei gesetzlich vorgegeben.

 

Zu 7.: Im Durchschnitt seien den Wahllokalen ca. 1.000 Personen zugeordnet. Die höchste Anzahl liege bei 1.700 Wahlberechtigten. In anderen liege die Zahl deutlich niedriger.

Eine andere Gestaltung sei jedoch kaum möglich, da es insbesondere in diesem Jahr schwer falle, Wahlhelfende zu finden.

 

Zu 8.: Die Anzahl der Wahlkabinen hänge von den örtlichen Gegebenheiten ab. Es handele sich nicht nur um öffentliche Gebäude, sondern auch um Räumlichkeiten von Privatunternehmen. Es gebe mindestens drei - in der Regel aber vier - Wahlkabinen.

 

Zu 9.: Ja, die Dauer eines Wahlvorgangs sei mit verschiedenen Personen getestet worden. Die Bestimmung eines Durchschnittswertes gestalte sich jedoch schwierig.

 

Zu 10.: Die Sitzgelegenheiten seien ebenfalls abhängig von den Räumlichkeiten. Bei vielen seien diese jedoch vorhanden.

 

Zu 11.: Nein, ausreichende Parkplätze seien nicht bei jedem Wahllokal vorhanden.

 

12. Haben alle Wahllokale einen behindertenfreundlichen Zugang für mobilitätseingeschränkte Leute mit oder ohne Rollator oder Rollstuhl?
 

Zu 12.: Nein, nicht alle Wahllokale hätten einen behindertenfreundlichen Zugang. Es gebe fünf Wahllokale, die nicht barrierefrei und sechs, die barrierearm seien. Bei den barrierearmen Wahllokalen werde für den Zugang die Unterstützung von Hilfspersonen benötigt. Auf den Wahlbenachrichtigungen sei der entsprechende Hinweis enthalten.

 

13. Wird von Anfang an und bis zur letzten Amtshandlung der Wahlhelfenden durch einen Türstopper sichergestellt, dass der Zugang zum Wahllokal gewährleistet ist?

 

Zu 13.: Türstopper seien baurechtlich nicht in jeder Einrichtung zulässig. Die Wahlvorstände werden jedoch auf die dauerhafte Gewährleistung des Zugangs zum Wahllokal hingewiesen.

 

14. Sind die Schreibplätze in den Wahlkabinen ausreichend ausgeleuchtet, so dass die Wahlzettel gut zu lesen sind?

 

Zu 14.: Die Einschätzung sei von einer sehr subjektiven Wahrnehmung abhängig. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses müsse sichergestellt werden. Durch die Wahlkabinen werde die Lichtzufuhr eingeschränkt. Gleichwohl reiche diese aus, um die Abstimmung vorzunehmen.

 

Herr Leonard

. geht auf den in der letzten Sitzung der Bürgerschaft genannten Vorfall zur Tierrettung ein und sei hier anderer Auffassung als Frau von Busse. Seiner Meinung nach habe das Tier zwei Stunden in der Wolgaster Straße gelegen.

. versteht nicht, weshalb die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht mit der Tierrettung Greifswald zusammen arbeite.

In der letzten Woche sei ein Hund bei der Johanna-Odebrecht-Stiftung gefunden worden, der den gesamten Tag dort angeleint gewesen sei.

. kritisiert, dass sich niemand um das Tier gekümmert habe.

 

Herr Burmeister nimmt an der Sitzung der Bürgerschaft teil.

 

Herr Steiger

. berichtet, dass 2021 und 2022 13 Mio. EUR Gewinnabgabe von der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt worden seien. Ca. 20 Prozent der Greifswalder und Greifswalderinnen bewohnen eine Mietwohnung der WVG mbH.

. ist der Meinung, dass mit diesem Geld eine Mietpreisbremse für die gesamte Stadt geschaffen werden könne.

. findet in diesem Zusammenhang ungerecht, dass durch die Miteinnahmen nur ein Teil der Bevölkerung in den Stadthaushalt einzahle.

 

Herr Vollert

. befürwortet freie Energie und unabhängige Lebensweisen.

. geht auf die Gewinnung von Wasserstoff- sowie Solarenergie ein.

Bei hoher Sonneneinstrahlung können sich die Solarplatten auf eine Temperatur von über 70 Grad erhitzen. Diese Temperatur sei auf der darunter liegenden Wiese nicht messbar.

. fragt, ob es zu den Temperaturunterschieden detaillierte Messungen gebe, die eine solche Inbetriebnahme rechtfertigen.

. bringt dies in den Zusammenhang mit der Klimakrise. Die durchschnittliche Temperatur solle aufgrund dessen gesenkt werden. Wenn jedoch weltweit große Solarparks entstehen, wirken diese eher wie ein Heizkörper.

. spricht das Thema der CO2-Steuer an. Durch einen Selbstversuch habe er herausgefunden, dass durch CO2 die Pflanzen schneller, kräftiger und gesünder wachsen. Ziel, der derzeitigen Regierung sei es jedoch, CO2-neutral zu werden.

. fragt, wodurch die CO2-Besteuerung gerechtfertigt werde.

 

Der Oberbürgermeister

. weist darauf hin, dass diese Fragen ausnahmsweise versucht werden zu beantworten. Allerdings könne eine zukünftige Beantwortung nicht mehr gewährleistet werden, da es sich nicht um im Handlungsfeld der Bürgerschaft oder der Stadtverwaltung liegende Fragen handele.

. antwortet hinsichtlich der Oberflächenerwärmung bei Solarpanelen, dass dazu keine Messungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekannt seien. Die Zahl wissenschaftlicher Studien diesbezüglich sei überschaubar. Einer Schweizer Studie zufolge führen Freiflächen-PV-Anlagen tagsüber zu bis zu 5 Grad niedrigeren Temperaturen und nachts bei den geprüften semiariden Gebieten zu drei bis vier Kelvin höheren Temperaturen. Die Auswirkungen seien von den speziellen Standortbedingungen abhängig. Aus physikalischer Sicht besitzen PV-Module aufgrund ihres Aufbaus eine geringe Speicherkapazität.

Hinsichtlich der CO2-Besteuerung sei die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht zuständig, sondern die Bundesebene. Die Stadtwerke Greifswald GmbH habe das geltende Recht umzusetzen und dazu gehöre, dass auf alle Medien, Strom, Gas und Wärme entfallende Abgaben erhoben werden müssen.

 

Frau Nehmzow

. schildert, dass es vor der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie eine Fördermittelsumme um die 100 TEUR für die Anlage des Rosengartens gegeben haben solle, die die Stadt beantragt und durch das Land genehmigt worden sei. Die Anlage sei seit langem nicht mehr saniert worden.

Nun sei eine Unterschriftenaktion gestartet worden, damit die Stadt sich um diese Anlage kümmere.

. fragt, ob es die Fördergelder tatsächlich gebe und wenn ja, weshalb sie nicht eingesetzt worden seien.

Ein zweites Thema sei der gebührenpflichtige Parkplatz „Am Museumshafen“, der von vielen Handwerkern genutzt werde, weil sie in der Innenstadt keinen Parkplatz fänden. Sie zögen ordnungsgemäß ein Parkticket. Bereits zweimal sei es vorgekommen, dass ein Strafzettel wegen Überlänge des Fahrzeuges vorgefunden worden sei. Es gebe kein Hinweisschild zur Begrenzung der Fahrzeuglänge. Über Tage ständen hier Wohnmobile, die keinen Strafzettel erhielten.

. fragt, wo Handwerker alternativ parken sollen.

 

Frau von Busse

. macht im Zusammenhang mit dem Rosengarten auf den heutigen TOP 10.24 aufmerksam, unter dem ein Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Rosengartens vorgesehen werde. Die Umgestaltung des Rosengartens sei durch die Verwaltung schon seit geraumer Zeit geplant und mehrmals für die Aufnahme in den Haushalt angemeldet worden. Beim Haushalt 2023/24 sei diese Maßnahme zum ersten Mal im finanzierbaren Bereich gewesen. Die Planungen seien angeschoben und finanzielle Mittel eingeworben worden. Durch die heute vorliegende Beschlussvorlage werden dem 1. Bauabschnitt (die Hälfte Richtung Innenstadt) die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt und der Beginn der Ausschreibungen ermöglicht. Für den 2. Bauabschnitt gebe es noch keine zusätzliche Förderung. Insgesamt bewege sich die Umgestaltung in einem Preisrahmen von 1,5 Mio. EUR, weshalb die Maßnahme in zwei Bauabschnitte geteilt worden sei. Der zweite Bauabschnitt werde in der nächsten Haushaltsplanung wieder angemeldet.

 

Herr Liskow

. bittet um schriftliche Beantwortung der Frage von Frau Nehmzow zum Parken.

 

Frau Schröder

. spricht das Thema „Wahlwerbung“, die Vielzahl an Plakatierungen und den dabei entstehenden Müll an. Das Geld, welches hier investiert werde, könnte in andere Projekte fließen.

. regt an, dass sich die Bürgerschaft der Thematik „Wahlplakatierung“ annehme.

. beschreibt den Umgang mit Wahlwerbung in Wolgast. Hier gebe es diverse Aufsteller, in welche jede angetretene Partei zwei Plakate hängen dürfe.

 

Herr König

. macht darauf aufmerksam, dass sich die Bürgerschaft bereits mit dem Thema befasst und einen dementsprechenden Beschluss gefasst habe. Dadurch sei es den Parteien und Wählergemeinschaften nun nur noch gestattet, an jeden zweiten Laternenpfahl und pro Mast nur ein Plakat zu hängen. Leider habe es für die Begrenzung der Gesamtanzahl der Plakate pro Partei oder Wählergemeinschaft keine Mehrheit gegeben.

 

Herr Schwarzrock

. kritisiert, dass sich die Straßen auf dem Riems in einen sehr schlechten Zustand befänden. In der ausgewiesenen, verkehrsberuhigten Zone werde die hier angegebene Maximalgeschwindigkeit mit 30 km/h nach wie vor nicht eingehalten und eine Kontrolle sei nicht möglich. Die damalig durchgeführte Messung der Stadtverwaltung sei nicht erfolgreich gewesen, weil dieser Bereich geschwindigkeitsreduzierte Abschnitt zu kurz sei.

. fragt, ob der verkehrsberuhigte Bereich mit 30 km/h erweitert werden könne, sodass Geschwindigkeitskontrollen möglich werden.

. fragt, ob zusätzlich Temposchwellen installiert werden können, der die Fahrer und Fahrerinnen dazu zwinge, langsamer zu werden.

. kritisiert das Verhalten einzelner während eines Redebeitrags aus der letzten Sitzung der Bürgerschaft, als es um ein ernstes Thema gegangen sei.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass das Thema der Geschwindigkeitsreduzierung auf Riems die Verwaltung schon einige Zeit beschäftige. Dahinter stehen jedoch eine Problematik und eine Gesetzeslage. Die Verwaltung habe intensiv geprüft, welche Möglichkeiten beständen und diese seien umgesetzt worden. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung, die den Kommunen mehr Freiheiten gäbe, sei im Bundesrat leider gescheitert.

Die Einrichtung einer Temposchwelle werde seitens der Verwaltung noch einmal geprüft.

 

Herr Radziwill

. macht darauf aufmerksam, dass gem. § 21a des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) das Aufhängen von Wahlplakaten frühestens ab einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl gestattet sei.

. kritisiert, dass bereits einen Tag vor diesem Zeitraum von vielen Parteien Wahlwerbung ausgehangen worden sei. Dies stelle einen erheblichen Nachteil für die dar, die sich an Recht und Gesetz halten.

. geht auf einen Zeitungsartikel vom 08.03.2024 ein, in dem berichtet werde, dass lediglich der 1. Bauabschnitt des Schulzentrums finanziell gedeckt sei. Die Bewilligung der Fördermittel seitens des Landes stehe noch aus.

. fragt, ob es korrekt sei, dass die Finanzierung des 2. Bauabschnittes noch nicht gesichert sei. Wenn dies zutreffe, warum sei behauptet worden, dass die Finanzierung des Schulneubaus sichergestellt sei? Gebe es Überlegungen, wie diese Summe in den Haushalt 2025/26 eingeplant werden könne?

Wenn das nicht zutreffe, wann und wie werde die Finanzierung des 2. Bauabschnittes gedeckt und welchen Beschluss gebe es dazu?

 

Die Fragen werden schriftlich beantwortet.

 

Frau Wuschek

. bestätigt, dass vor Mitternacht Plakate unterschiedlicher Parteien gehangen hätten.

. kritisiert, dass die durch die Bürgerschaft beschlossene Satzung nicht eingehalten werde.

 

Herr Porath

. berichtet aus eigenen Erfahrungen, wie Schreiben der Verwaltung auf die Bevölkerung wirken.

. ist der Meinung, dass der bereits größtenteils gelebte, freundliche Umgang auch in den Schriftverkehr übertragen werden sollte.

 

Der Oberbürgermeister

. sagt, dass das Anliegen von Herrn Porath vollkommen verständlich sei. Die Verwaltung arbeite bereits daran, dort, wo es möglich sei, freundliche Formulierungen zu wählen. In den meisten Fällen werden jedoch Schriftstücke versandt, die eine rechtliche Konsequenz beinhalten. Der verwendete Satzbau und die genutzten Worte seien oftmals aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen entstanden, um in möglichen rechtlichen Verfahren abgesichert zu sein. Die Verwaltung arbeite jedoch an dieser Thematik.

 

Herr Pörksen

. spricht das Thema Fernwärme an und teilt mit, dass 70 Prozent der Greifswalder Haushalte einen Fernwärmeanschluss innehaben. Von der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald gehe ein Schreiben um, worin darüber informiert werde, dass die Abschläge für die Fernwärme verdoppelt werden sollen. Grund dafür sollen ein neuer Gasliefervertrag und das Vermeiden immenser Nachzahlungen sein.

Es stelle sich die Frage, ob diese Erhöhung gerechtfertigt sei. Die Gaspreise hätten ihr Hoch 2022 gehabt. Seit dem seien sie enorm gefallen. Die Fernwärmepreise verhalten sich ähnlich.

. fragt warum jetzt diese hohen Abschläge gefordert werden und warum die Stadt bzw. die kommunalen Unternehmen nichts dagegen tun, um die Einwohnenden zu entlasten.

 

Herr Khalil

. erinnert, dass im Rahmen eines Beschlusses zur Thematik Anschlusszwang an die Fernwärme alle Einwohnende an die Fernwärme angeschlossen worden seien. Die Konsequenz werde nun ersichtlich, dass die Bürger keine Alternative hätten und sich sie Preisschraube drehe.

 

Herr Alexander Krüger

. zitiert aus dem Onlineportal der Stadtwerke Greifswald GmbH und sagt, dass im Vergleich zum Vorjahr von einer Erhöhung der Fernwärmepreise nicht die Rede sein könne.

Hinsichtlich der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald sei zu sagen, dass diese die Betriebskostenabrechnung von den Stadtwerken erhalte. Diese sind entsprechend der Abrechnungsstellen in den Wohngebäuden abzurechnen und dies werde an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben.

 

Frau Socher

. geht auf den Redebeitrag von Herrn Khalil ein und berichtet, dass die Stadt energetisch gesehen in einer völlig anderen Situation gewesen sei, als die Bürgerschaft die Satzung über den Anschluss an die Fernwärme beschlossen habe. Damals und auch in der vergangenen Zeit habe der Anschluss einen Vorteil dargestellt. Der Nachteil sei, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt, eine bestimmte Menge einzukaufen sei. Dieses Thema stehe auch heute wieder auf der Tagesordnung.