27.05.2024 - 7 Beantwortung innerhalb der Frist nach § 4 Abs. ...

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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. informiert, dass schriftlich gestellte Fragen der CDU-Fraktion zum Thema „Schulparkplatz an der Osnabrücker Straße“ vorliegen.

 

Frau von Busse

. beantwortet die Fragen:

Zu 1.: In der Verlängerten Scharnhorststraße sei vor der Fertigstellung des Parkplatzes das Parken in der Straße zulässig gewesen sei, solange die erforderliche Durchfahrtsbreite gegeben gewesen sei. Nun sei dort ein vollkommen neuer, öffentlich bewirtschafteter Parkplatz mit 67 Parkflächen sowie zwei Behindertenparkflächen entstanden. E-Ladesäulen, wodurch sich die Anzahl der Parkflächen reduziere, werden noch eingerichtet. Die kostenpflichtige Nutzung dieses Parkplatzes sei bereits vor der Fertigstellung in Form der Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Parkgebührenordnung) durch die Verwaltung vorgestellt und die Politik beschlossen worden. Die entsprechende Regelung befinde sich in § 4 Abs. 1 der Parkgebührenordnung.

 

Zu 2.: Die Bürgerschaft habe die Parkgebührenordnung am 17.10.2022 mit der Entrichtung einer Nutzungsgebühr mit einem Tageshöchstsatz von 3 EUR beschlossen. Eine Privilegierung von Nutzergruppen ist auf öffentlich bewirtschafteten Parkflächen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich. Eine öffentliche Widmung des Parkplatzes erfolge nach der abschließenden Fertigstellung.

 

Zu 3.: Der Parkplatz diene nicht ausschließlich dem Schulbetrieb, sondern stehe allen Nutzergruppen offen. Unter anderem sollen auch Stellflächen für Elterntaxis und eine Wendeschleife für den ÖPNV angeboten werden. Die notwendigen Stellflächen für den Schulbetrieb werden auf dem Schulgelände selbst geschaffen.

. merkt an, dass die Kleingartenbetreibende momentan auch in der Brandteichstraße neben der Straße parken können. Diese Möglichkeit bleibe auch zukünftig bestehen, solange die erforderliche Durchfahrtsbreite gewährt bleibe.