27.05.2024 - 10.35 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Hochschild erklärt sich vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Herr Hochschild, Herr Khalil und Herr Kerl verlassen die Sitzung.

 

Herr Schreiber

. teilt mit, dass er auf Anfrage der CDU-Fraktion deren Mitwirkungsverbot zu diesem Tagesordnungspunkt geprüft habe.

. hält das Mitwirkungsverbot für Herrn Hochschild gegeben, da er selbst Antragsteller sei. Wenn die Dringlichkeitsentscheidung nicht genehmigt werde, könnte man daraus ableiten, dass der Antrag auf Verteidigung zurückgenommen werden solle. Eine Entscheidung des Gerichts liege noch nicht vor.

Auch als Fraktionsvorsitzender werde Herr Hochschild als befangen eingeschätzt. Darüber, ob Herr Rappen als sein Stellvertreter vom Mitwirkungsverbot erfasst sei, könne man streiten.

 

Herr Rappen erklärt sich vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen und nimmt für diesen Tagesordnungspunkt im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Liskow

. erklärt, dass er zwar nicht befangen sei, jedoch nicht an der Abstimmung teilnehmen werde.

. lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Liskow seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 13.05.2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

7

1

 

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Anlagen

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