29.01.2024 - 5.1 Neufassung der Hauptsatzung der Universitäts- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss (HA)
- Datum:
- Mo, 29.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister
. informiert, dass die Überarbeitung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit längerem geplant sei. In den vergangenen Jahren seien viele Punkte aufgefallen, die aus verschiedenen Gründen angepasst werden müssten. Zwischenzeitlich habe es so ausgesehen, als werde zeitnah die Novellierung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) erfolgen. Dies hätte die Verwaltung gern abgewartet. Der Prozess der Novellierung sei bereits eingeleitet worden, aber es sei nicht abzusehen, wann dieser abgeschlossen sei. Vor wenigen Tagen sei der derzeitige Stand der Kommunalverfassung zugeschickt worden, welcher proaktiv in der Hauptsatzung berücksichtigt werde.
Ursprünglich habe die Idee bestanden, da die Geschäftsordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in diesem Gremienlauf vorliege und diese in Abhängigkeit mit der Hauptsatzung stehe, eine Beschlussvorlage zur Hauptsatzung für diesen Gremienlauf vorzubereiten. Aber da die letzten Informationen erst in den letzten Tagen eingegangen seien, sei es nicht machbar gewesen, eine Beschlussvorlage vorzubereiten. Ab morgen werde ein Entwurf der Hauptsatzung im Informationssystem zur Verfügung gestellt. So habe sowohl die Politik als auch die Verwaltung Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, sodass im nächsten Gremienlauf möglicherweise eine Beschlussfassung erfolgen könne.
Herr Schreiber
. ergänzt, dass die Vorlage als Rechtsangelegenheit im Informationssystem erfasst werde.
. weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Arbeitspapier handele und als Diskussionsgrundlage dienen solle.
. ruft dazu auf, auch jetzt schon Anregungen an das Rechtsamt zu senden. Insbesondere Punkte, die besonders konsensfähig seien, könnten problemlos übernommen werden.
Aus seiner Sicht habe man gute Erfahrungen beim Prozess zur Sondernutzungssatzung gemacht, sodass auch bei diesem Verfahren angeboten werde, bevor die Vorlage in den Gremienlauf gehe, in den Austausch zu treten.
Der Oberbürgermeister
. weist darauf hin, dass sich nach jetzigem Stand durch die Novellierung der Kommunalverfassung M-V viele Vorgänge und Abläufe gravierend ändern werden.