13.05.2024 - 8.2.1 Änderungsantrag zu: Neufassung der Hauptsatzung...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Krüger

. bittet um Erläuterung, weshalb die Punkte des Änderungsantrages des Präsidenten nicht in die Verwaltungsvorlage übernommen worden seien.

 

Herr Schreiber

. geht auf die einzelnen Paragraphen ein:

  • § 2
    Das Rechtsamt sehe hier das Problem, dass zu spät eingegangene Redebeiträge keine Berücksichtigung mehr fänden. Dies sei jedoch am Ende eine politische Entscheidung.
  • § 3
    Die Kommunalverfassung M-V kenne das Erweiterte Präsidium nicht. Wenn es aber der politische Wille sei, dass an diesem Begriff festgehalten werde, könne dieser Punkt seitens der Verwaltung übernommen werden.
  • § 5
    Bei den schriftlichen Anfragen habe das Rechtsamt den Begriff „Kleine Anfragen“ nicht übernommen. Der Zweck sei am Ende der gleiche. Die Kanzlei der Bürgerschaft müsse unterscheiden können, wann es um eine offizielle Anfrage und wann, um eine organisatorischer Natur gehe.
  • § 17
    In den Fachausschüssen habe sich Herr Schreiber bereits gegen diese Änderung ausgesprochen. Aus seiner Sicht seien die Gründe rechtlich schwer nachvollziehbar, weshalb eine Fraktion nachträglich weitere Zuwendungen erhalten solle. Die Bürgerschaft könne die Hauptsatzung jederzeit ändern, wenn festgestellt werde, dass die Mittel nicht ausreichen. Die Fraktionszuwendungen seien in der Hauptsatzung geregelt, für deren Änderung eine qualifizierte Mehrheit benötigt werde. Durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss eine Regelung davon „aufzuheben“ sei bedenklich.
  • §19
    Die Politik könne entscheiden, ob sie der Ortsteilvertretung Vorgaben zu Niederschriften von Einwohnerversammlungen machen wolle. Diese Entscheidung wolle die Verwaltung der Politik nicht vorwegnehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Änderungsantrag wird auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt.