13.05.2024 - 8.33 1. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerscha...

Beschluss:
auf TO der BS gesetzt
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Wortprotokoll

Herr Dietrich bringt die Beschlussvorlage im Auftrag des Präsidenten der Bürgerschaft ein.

 

Herr Dr. Meyer

. fragt, ob es sinnvoll sei, die Geschäftsordnung zu beschließen, wenn die Hauptsatzung keine Mehrheit finde.

 

Herr Dietrich

. antwortet, dass die Beschlussfassung über die Änderung der Paragraphen, welche nicht auf die Hauptsatzung aufbauen, trotzdem möglich und sinnvoll sei.

 

Herr Dr. Kerath

. plädiert dafür, lediglich einen Vorschlag für das Zuteilungs- und Benennungsverfahren zu unterbreiten.

. kritisiert die Ergänzung in §17 Abs. 1 zu den Beiräten und bittet um Anpassung, da der Satz sprachlich schwer zu verstehen sei.

 

Herr Dietrich

. sagt, dass sich die Beiräte laut KV M-V eine eigene Geschäftsordnung geben und darin eine Arbeitsweise für sich festlegen, welche sich, aufgrund dieser vorgeschlagenen Wahlmöglichkeit, an die der Fachausschüsse angleichen könne.

. sagt eine sprachliche Anpassung zu.

 

Der Oberbürgermeister

. weist daraufhin, dass bei Vorlage lediglich eines Vorschlages zum Zuteilungs- und Benennungsverfahren und bei Ablehnung dessen letztendlich kein Wahlverfahren beschlossen sei. 

. betont, dass der Vorschlag den Beiräten möglichst viel Spielraum in der Gestaltung ihrer Arbeitsweise gebe

 

Frau Socher

. schlägt vor, dass der Hauptausschuss der Bürgerschaft zum Zuteilungs- und Benennungsverfahren die Variante b) empfehle.

 

Herr Krüger

. spricht sich ebenfalls für das bisherige Verfahren Variante b) aus mit der Ergänzung „Divisor“.

 

Eine Vorabstimmung zum Wahlverfahren oder die Änderung der Vorlage durch den Hauptausschuss sei nicht möglich.

 

Herr Kramer

. empfiehlt, alle drei Varianten der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt darüber abstimmen, ob die Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

2

0