13.05.2024 - 8.35 Dringlichkeitsantrag - Reaktion auf Klage CDU-F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Socher

. stellt die Frage in den Raum, ob Herr Hochschild befangen sei.

 

Herr Schreiber

. sagt, dass die Antragsschrift den Mitgliedern bereits übermittelt worden sei. Bis morgen sei Zeit, um gegenüber dem Verwaltungsgericht entsprechend zu reagieren. Die Verwaltung werde beantragen, beigeladen zu werden, um sich zum Verfahren zu äußern und die rechtlichen Argumente vorbringen zu können. Die Verwaltung werde sich dafür einsetzen, dass die Beschlusslage – wie sie jetzt bestehe – beigehalten werde, da sie der Auffassung sei, dass diese rechtmäßig zustande gekommen sei.

 

Herr Dietrich

. entschuldigt den Präsidenten der Bürgerschaft.

Der Präsident der Bürgerschaft habe, wie alle Mitglieder der Bürgerschaft, am 08.05.2024 die Klageschrift erhalten, die Situation über die freien Tage evaluiert und heute mitgeteilt, dass er sich nicht in der Lage sehe, eine eindeutige Stellungnahme zu verfassen, da er kein klares Meinungsbild der Fraktionen habe. Er bitte daher die Fraktionen, bis morgen ihre Meinungen zum Inhalt der Klageschrift mitzuteilen, damit er daraus eine gemeinsame Stellungnahme verfassen könne.

 

Herr Dr. Kerath

. stellt klar, dass die Verwaltung vorzeitig noch keine Äußerung abgeben müsse, da zunächst der Präsident der Bürgerschaft um eine Stellungnahme gebeten worden sei.

. ist der Meinung, dass eine Beschlussfassung darüber erfolgen müsse, welcher Grundtenor in der Stellungnahme des Präsidenten der Bürgerschaft enthalten sein solle. Die Begründung müsse selbst erfolgen.

. kritisiert die Abwesenheit des Präsidenten der Bürgerschaft in der heutigen Sitzung.

. erwartet, dass der Präsident der Bürgerschaft die Stellungnahme selbst schreibe oder eine Anwaltskanzlei damit beauftrage. Es bestehe momentan nicht genügend Zeit, um sich untereinander austauschen zu können.

 

Herr Krüger

. übt Kritik daran, dass der Präsident der Bürgerschaft seit dem Posteingang viel Zeit vergehen lassen habe, bis er über die Kanzlei der Bürgerschaft mitteilen lasse, dass die Fraktionen um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten werden.

. fragt, ob die Vizepräsidentinnen in das Vorgehen eingebunden worden seien und die Stellungnahmen sowie die Aufforderung des Gerichts kennen.

. unterstützt den Antrag von Herrn Dr. Kerath, einen Beschluss zum Grundtenor zu fassen.

 

Herr Dietrich

. ergänzt, dass der Präsident der Bürgerschaft das Verwaltungsgericht bitten wolle, die Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu verlängern.

Mit den Vizepräsidentinnen sei vereinbart, sich morgen zu verständigen.

Die ursprüngliche Idee sei gewesen, im Laufe des Tages eine Stellungnahme zu entwickeln. Jedoch habe der Präsident der Bürgerschaft das Gefühl, die Mehrheitsmeinung der Bürgerschaft in dieser Sache nicht zu kennen. Daher habe er um die Meinungen der Fraktionen gebeten.

 

Frau Socher

. kritisiert ebenfalls den Umgang des Präsidenten der Bürgerschaft mit den Vizepräsidentinnen.

 

Herr König

. fragt konkret, ob die Vizepräsidentinnen angefragt worden seien, den Präsidenten in der heutigen Sitzung zu vertreten. Im Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit sei der Präsident der Bürgerschaft ebenfalls nicht anwesend gewesen. Er habe jedoch auch nicht Frau Wisnewski, die ebenfalls Mitglied in diesem Gremium sei, gebeten, den Änderungsantrag zur Hauptsatzung einzubringen.

 

Darauf ist keine Antwort seitens der Verwaltung möglich.

 

Herr Dr Fassbinder verliest den von Herrn Dr. Kerath schriftlich vorgelegten Antrag.

 

Herr Schreiber

. weist darauf hin, da nun über einen konkreten Antrag debattiert werde, sollte tatsächlich über das Mitwirkungsverbot der Betroffenen nachgedacht werden.

 

Herr Hochschild und Herr Rappen erklären, dass sie aufgrund § 24 Kommunalverfassung - KV M-V an der Abstimmung zu diesem Antrag nicht teilnehmen.

 

Herr Dr. Meyer

. fragt, ob der Hauptausschuss befugt sei, den Präsidenten der Bürgerschaft durch einen Beschluss entsprechend aufzufordern. Er sei frei gewählt und müsse seine eigenen Entscheidungen treffen.

 

Herr Schreiber

. erklärt, dass die Situation bestehe, dass eine dringende Entscheidung benötigt werde, da die Frist des Gerichtes morgen ende. Der Präsident der Bürgerschaft vertrete die Bürgerschaft in allen Angelegenheiten – auch in rechtlichen. Der Präsident könne jedoch nur das nach außen vertreten, was die Bürgerschaft beschlossen habe. Der hier eingebrachte Antrag sei aus seiner Sicht ein Dringlichkeitsbeschluss für die Bürgerschaft. Dies sei gem. § 35 Abs. 2 KV M-V durchaus zulässig. In diesem Fall gebe es die seltene Konstellation, dass der Hauptausschuss tage und eine Sitzung der Bürgerschaft nicht mehr rechtzeitig stattfinden könne. Insofern sei ein solcher Beschluss in Vertretung der Bürgerschaft durchaus legitim.

 

Herr Dr. Kerath

. ergänzt, dass der Präsident der Bürgerschaft gehalten sei, sich an die Beschlüsse der Bürgerschaft zu halten. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Wahl gebe es einen Beschluss und diesen müsse der Präsident vertreten.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt über den Antrag von Herrn Dr. Kerath abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Präsident der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird beauftragt, dem Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion und von Herrn Axel Hochschild vor dem Verwaltungsgericht Greifswald wegen der Wahl des/der Beigeordneten entgegenzutreten und die Abweisung zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

2

0