15.10.2024 - 11.2 Festlegungen zur Protokollierung...

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Beratung

Die Ortsteilvertretung bestimmt keine Regelung hinsichtlich der Festlegung einer personellen Protokollzuständigkeit.

Zuständig für die Protokollierung bleibt wie bisher der Vorsitz.

Ein Aufnahmegerät wird nicht gewünscht.

Die Mitglieder werden den Vorsitz reihum mit Notizen bei der inhaltlichen Erstellung der Niederschrift unterstützen.