17.04.2024 - 6.1 Neufassung der Richtlinie zum Budget der Ortste...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Dietrich erläutert, dass aufgrund von Änderungen in der Hauptsatzung und Änderungen in der Kommunalverfassung eine Anpassung der Richtlinie notwendig sei.

Herr Schmidtke hat in Zusammenarbeit mit der Schatzmeisterin des Dorffördervereins Friedrichshagen e.V. zur Neufassung der Richtlinie eine Stellungnahme vorbereitet und diese Herrn Dietrich vorab zugesandt:

 

Hier dessen Inhalt:

 

Stellungnahme Ortsteilbudget

Das Ortsteilbudget ermöglicht viele kleine Projekte, die vor Ort umgesetzt werden. Investitionen und Veranstaltungen wie Kinderfeste, Dorffest oder eine Rentnerweihnachtsfeier können so mit Steuergeldern cofinanziert werden.

Die Beantragung war für die Vereine mit wenig Aufwand möglich. Der Ortsrat hat die Maßnahme besprochen und über den Antrag abgestimmt.

Wir schlagen vor, den Antrag mit der Kontonummer zu ergänzen, um das Formular zur Mittelanforderung einzusparen. Das Geld kann mit dem Zuwendungsbescheid überwiesen werden. Damit entfällt eins von den 5 Schreiben:

 Antrag zum Ortsteilbudget

 Zuwendungsbescheid

 Mittelabforderung

 Verwendungsnachweis

 Rückforderungsbescheid

 

Nun droht jedoch mit der Neufassung der Richtlinie zum Budget der Ortsteilvertretungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem neuen Formular das Ortsteilbudget zum Bürokratiemonster zu werden.

 

  1. Es soll ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden und Kostenvoranschläge eingereicht werden.

Bei Maßnahmen im Bereich von zum Teil 100 € ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, erachten wir nicht als sinnvoll. Warum kann hier nicht auf den ökonomischen Sachverstand in den Vereinen vertraut werden? Es ist kein Eigenanteil gefordert.

Will die Stadtverwaltung hier in die Abwicklung der 100 € eingreifen und Bratwurst als Sammelbestellung zusammenfassen?

 

  1. Es soll eine Auflistung der erhaltenen Mittel aus dem Ortsteilbudget der letzten 2 Jahre erfolgen.

Die Stadtverwaltung (Kanzlei der Bürgerschaft) stellt der Ortsteilvertretung vor jeder Sitzung eine Liste über die beantragten Mittel zur Verfügung. Warum muss das bei der Beantragung noch einmal auf den Antrag geschrieben werden. Mit der Liste von der Kanzlei der Bürgerschaft sind der Ortsrat und auch die Stadtverwaltung bestens informiert?

Die Angaben müssen nicht nur von den Vereinen erstellt werden, sondern auch von der Ortsteilvertretung und von der Stadtverwaltung geprüft und ausgewertet werden. Wir halten das für Ressoucenverschwendung par excellence.

 

 

Punkt 2 in der Neufassung:

Im Jahre 2023 wurde erst im Juli der Haushalt freigegeben. Die Zuwendungsbescheide wurden für uns am 6.7.2023 erstellt.

Nach der neuen Fassung können praktisch keine Anträge während der vorläufigen Haushaltsführung gestellt, bzw. durch den Ortsrat beschlossen werden. Damit können die Kosten für „Greifswald räumt auf“, das Osterfeuer oder auch das Kinderfest zum Kindertag nicht mit Mittel des OTV Budgets cofinanziert werden.

Im aktuellen Jahr findet eine Sitzung am 17.4.2024 statt. Die nächste Sitzung ist erst im Oktober. Wenn der Haushalt wie im letzten Jahr erst im Juli freigegeben würde, könnten kaum Anträge gestellt werden.

Das kann nicht im Sinne der Regelung sein. Hier wäre eine Formulierung wie „Vorbehaltlich der Freigabe der Mittel“ o.ä. sinnvoller.

 

Wie stellen Sie sich hier eine Umsetzung vor?

Während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Anträge durch die OTV nur entschieden werden, wenn die diesbezüglichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu hat jede OTV vor der Entscheidung von der Verwaltung die Mitteilung über die haushaltsrechtliche Zulässigkeit einzuholen. Eine Auszahlung der Mittel ist in der Regel nur nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung möglich.

 

Für das Ortsteilbudget sind nach meiner Information 67000 € im Haushalt eingestellt. Es wäre zu begrüßen, wenn hier ein einfaches niederschwelliges Verfahren beibehalten werden kann.

Es wird immer auf überlastete Mitarbeiter in der Verwaltung und nicht besetzte Stellen verwiesen. Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand mit solchen Regelungen/Formularen hochgefahren aber andererseits von Bürokratieabbau gesprochen. Das passt nicht zusammen.

Ich bitte Sie um mehr Vertrauen in die Arbeit der Vereine/Antragsteller und in den Sachverstand der Ortsteilvertretungen.

 

Kersten Schmidtke in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister des Dorffördervereins.

 

Beim Thema Einsparung des Mittelabrufs verweist Herr Dietrich auf die Regelungen bei der Vergabe solcher Gelder.

 

Bei der Forderung nach einem Finanzierungskonzept und Kostenvoranschlägen verweist Herr Dietrich auf eine entsprechende Kritik aus dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Zum Thema Auflistung der erhaltenen Mittel der letzten 2 Jahre (Haushaltsjahre? Kalenderjahre?) aus dem Ortsteilbudget der antragstellenden Vereine verweist Herr Dietrich auf Forderungen aus anderen Ortsteilvertretungen.

Herr Schmidtke gibt zu bedenken, dass die entsprechenden Angaben ohnehin nur mit der Liste aus der Kanzlei der Bürgerschaft durch die Ortsteilvertretungen zu prüfen ist und auch nur, wenn diese auf einen Zeitraum von 2 Jahren erweitert wird.

 

Wir bitten das Rechnungsprüfungsamt um Stellungnahme, inwieweit diese Angaben (Finanzierungskonzept und Kostenvoranschläge) bei diesen doch überschaubaren Beträgen wirklich notwendig sind.

 

Wir bitten den Bürgermeister um Prüfung, ob diese neue Regelung und das erweiterte Antragsformular der Forderung nach Bürokratieabbau entspricht.

 

Regeln werden von Menschen gemacht und können nur von Menschen verändert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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