15.01.2024 - 10.23 Bewohnerparkgebührenordnung der Universitäts- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.23
- Zusätze:
- neue Version am 15.01.2024
- Datum:
- Mo, 15.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.2 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Gabel: Unter welchen Bedingungen ist eine Ratenzahlung möglich und ist die Zahlung nur per E-Payment möglich?
Herr Winckler: Es gibt verschiedene Antragsmöglichkeiten, die verschiedene Zahlungsmodalitäten nach sich ziehen: Bei der Antragstellung direkt im Amt wird am Kassenautomat bezahlt; bei der Online-Beantragung erfolgt die Zahlung über E-Payment.
Ratenzahlung ist lediglich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit möglich.
Frau Stawinski: Eine Ratenzahlung ist auf Antrag nur dann zulässig, wenn die Zahlung der Forderung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und die Forderung in Gänze dadurch nicht gefährdet wird.
Herr Weiße: Die Höhe der Gebühren ist jetzt auf 90 EUR veranschlagt. In der Bürgerschaft war eine Schwankung zwischen 75 EUR und 360 EUR. Wie wirkt sich die Höhe der Gebühren finanziell aus?
Herr Winckler: In der Kalkulation wurden 3.700 ausgestellte Parkausweise zu einer einheitlichen Gebühr zugrunde gelegt. Bei 90 EUR macht das 330.000 EUR, unter 90 EUR führt es zu einer Verringerung des Haushaltsansatzes.
Herr Dr. Kerath: Hier geht es nicht um Parkgebühren, sondern um eine Erlaubnisgebühr. Der Zirkelschluss, der mit dem § 22 Abs. 3 Nr. 11 einhergeht, zwingt uns nur den Satz festzulegen. Es muss keine Verordnung erlassen werden. Der Rest ist Angelegenheit des Oberbürgermeisters.
Die SPD-Fraktion wird einen Änderungsantrag stellen, wonach 75 EUR bei analoger Beantragung und 70 EUR bei digitaler Beantragung festzuschreiben sind.
Herr Winckler: Die Verwaltungsspitze gibt die Beschlussvorlage nach Beratung der Ämter frei. Die Rechtsauffassung, die aktuell vertreten wird, lautet: Es muss eine Rechtsverordnung in Gänze beschlossen werden.
Herr Krüger möchte die Vorlage abgestimmt wissen.
Über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
2 |
3 |
6 |