06.05.2024 - 9.1 Neufassung der Richtlinie zum Budget der Ortste...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dietrich bringt die Vorlage ein. Die Neufassung der Richtlinie zum Budget der Ortsteilvertretungen wurde den Ortsteilvertretungen zur Kenntnis und Beratung gegeben. Es ist eine interne Richtlinie, die den Umgang mit den Haushaltsmitteln regelt, die im Vorhinein bewilligt wurden. Durch die wachsende Komplexität des Ortsteilbudgets erweist sich eine Neufassung der Richtlinie als notwendig.

 

Sie enthält viele Prozesse, die jetzt noch genauer dargelegt werden. Mit der Neufassung der Richtlinie wird der Bürgerschaft zur kommenden Wahlperiode eine gute Grundlage zum Umgang mit den Ortsteilbudgets geschaffen.

 

Der Ausschluss der Doppelförderung ist weiterhin in der Neufassung enthalten; Änderungen aus den Ortsteilvertretungen werden noch eingearbeitet.

 

Frau Görs: In der Richtlinie steht, welche Personen antragsberechtigt sind; bisher lagen auch Anträge von Gewerbetreibenden vor. Warum teilt man „unberechtigten“ Antragstellern im Vorfeld nicht mit, dass sie aufgrund der Richtlinie nicht antragsberechtigt sind?

Auch ein Gewerbetreibender kann ein Einwohner des Ortsteils sein. Es wurde bisher u. a. aufgrund der Kurzfristigkeit im Vorfeld ungenügend geprüft. Die Problematik einer „Vorprüfung“ wird nochmals diskutiert.

 

Herr Liedtke weist darauf hin, dass im Rahmen der Ortsteilvertretungen der Sockelbetrag überprüft werden sollte.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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