06.05.2024 - 9.2 Neufassung der Hauptsatzung 2024

Beschluss:
nicht abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Schreiber bringt die Vorlage ein. Nachdem im Landtag die neue Kommunalverfassung beschlossen wurde, muss die städtische Hauptsatzung auf die geänderte Rechtslage angepasst werden. Alle von den gesetzlichen Änderungen nicht betroffenen Regelungen werden einer erforderlichen Aktualisierung unterzogen. Die Politik wurde in die Erarbeitung der Neufassung der Hauptsatzung einbezogen.

 

Aus den Gesprächen mit den Fraktionen gab es mehrere Anmerkungen. Unter anderem konnte dem Verwaltungsvorschlag zum § 7 Abs. 2, die Ausschussgröße auf 9 Personen zu reduzieren, nicht gefolgt werden. Geeinigt wurde sich auf den Gegenvorschlag, 13 Mitglieder festzuschreiben.

 

Der neuen Bürgerschaft sollte ein Grundkonstrukt gegeben werden, das zur Kommunalverfassung passt, und entsprechend angepasst werden kann. Alles, was in der neuen Kommunalverfassung novelliert wurde, kann sofort zur Anwendung kommen.

 

Weiterhin wurde vorgeschlagen, zu den §§ 11 und 12 für die Beauftragten die Berichtspflicht als schriftliche Berichtspflicht festzuhalten.

 

Die Bürgerschaftsmitglieder (§ 16 Abs. 6), die in den Aufsichtsräten tätig sind, trifft eine Abführungspflicht. Hier wurde die Frage gestellt, ob die Grenzwerte nach oben erhöht werden können (Anpassung von 800 EUR auf 1.200 EUR für einfache Aufsichtsratsmitglieder, 1.500 EUR auf 2.100 EUR für Vorsitzende des Aufsichtsrates). Alles, was diese Beträge übersteigt, muss dann weiterhin abgeführt werden.

 

Es wurde darum gebeten, dass im § 19 Abs. 2 (Mitglieder der Ortsteilvertretung) aufgenommen wird, dass 5 Mitglieder Einwohner und Einwohnerinnen des Ortsteils sein sollten.

 

Auf Nachfrage durch Herrn Rappen wird der Änderungsvorschlag des Präsidenten der Bürgerschaft von Herrn Dietrich erläutert. Die vom Präsidenten eingebrachten Änderungen wurden zu ca. 90 % bis 95 % in der Version der Verwaltung geeint.

 

Dies betrifft u. a.

 

  • die Fraktionszuwendungen. Im erweiterten Präsidium wurde festgelegt, sich dem Kreis anzuschließen (Erhöhung der Fraktionszuwendungen bei außergewöhnlichen Umständen durch die Bürgerschaft).

 

  • laut Änderung der Kommunalverfassung die Antrags- und Redeberechtigung für die Vorsitzenden der Fachausschüsse in der Bürgerschaft. Zukünftig werden sie dementsprechend eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

  • die Besserstellung der Mitglieder und deren Stellvertretungen der Ortsteilvertretungen. Die Aufwandsentschädigung soll auf 40 EUR angehoben werden.

 

  • eine gemeinsame Entschädigung der Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen. Die Klassifizierung zwischen kleinen und großen Ortsteilen wird aufgehoben (Einigung auf 100 EUR).

 

  • sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen für den Einbringer eines Antrages für die Ortsteilvertretung.

 

  • sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der Fachausschüsse.

 

  • eine moderate Erhöhung um 6 % sowohl für den Präsidenten als auch für die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Der Seniorenbeirat kritisiert den fehlenden Informationsvorlauf und die notwendigen Erläuterungen zur Hauptsatzung. Er fordert Nachbesserungen u. a. bei folgenden Punkten:

 

  • die Mitglieder der Beiräte sollten nicht von den Fraktionen gewählt werden,

 

  • Änderung der Formulierung „Beiräte sollten unpolitisch agieren, abgesehen vom Vorsitz“, auch der Vorsitz sollte unpolitisch agieren,

 

  • zur ehrenamtlichen Mitgliederstärke (bisher 25 Mitglieder, jetzt sind nur 9 Mitglieder vorgesehen),

 

  • Änderung zum § 13 Abs. 4 bzgl. Rede- und Antragsrecht der Vorsitzenden, hier wird um Erweiterung für weitere Mitglieder gebeten.

 

Der Seniorenbeirat wünscht vor Beschlussfassung in der Bürgerschaft die Mitwirkung an der Neufassung der Hauptsatzung.

 

Herr Dr. Fassbinder entschuldigt sich für die unterbliebene Beteiligung der Beiräte. Die angesprochenen Punkte betreffen alle Beiräte. Sowohl der Kinder- und Jugendbeirat als auch der Migrantenbeirat bemängeln ebenfalls die jetzt vorgesehenen Wahlverfahren. Die Verwaltung und die Beiräte möchten an den bisherigen Wahlverfahren festhalten. Herr Dr. Fassbinder schlägt vor, die diesbezüglichen Änderungen gemäß dem Vorschlag des Präsidenten nicht zu folgen.

 

Herr Schreiber bietet dem Beirat an, ins Gespräch zu kommen. Eine zukünftige Verbesserung der Kommunikation wird zugesagt.

 

Bei Rede- und Antragsrecht sollen die Beiräte entsprechende Schlagkraft bekommen. Die*der Vorsitzende hat die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen.

 

Bezüglich der Mitgliederstärke (9) erklärt Herr Schreiber, dass die Kommunalverfassung vorschreibt, eine maximale Mitgliederzahl festzulegen. Aus Gründen der Standardisierung der Beiräte und des haushalterischen Ansatzes wurde sich für diese Mitgliederstärke entschieden.

Herr Al-Khouri: Gibt es eine Festlegung, wie viele Mitglieder ein Beirat haben kann?

Gibt es Bestandsschutz für die aktuellen Beiräte, bis der neue Beirat gewählt wird?

Grundsätzlich wurde darauf geachtet, den Status quo zu erhalten. Alles Weitere ist in den Satzungen zu regeln (auch eine entsprechende Wahlordnung kann hier mit aufgenommen werden). Erst mit der konstituierenden Sitzung des jeweils neuen Beirates wird eine Auflösung des „alten“ stattfinden.

Kann man auf die Entschädigung verzichten?

Auf die pauschale Entschädigung kann nicht verzichtet werden. Die tatsächliche Entschädigung wird nur fällig, wenn sie in Anspruch genommen wird, insofern kann das jeder selbst gestalten.

Gibt es eine Berechnung, wie hoch die Gesamtkosten für Beiräte sein können?

Herr Rappen: Die Kosten sind in der Finanzdarstellung aufgezeigt.

Herr Schreiber: Die aufgezeigten Kosten sind lediglich Prognosen, die von der Kanzlei der Bürgerschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzen ermittelt wurden.

 

Herr Krüger kritisiert, dass die Beiräte in den Diskussionsprozess nicht einbezogen wurden. Der § 16, den der Präsident einbringt, ist diskussionsbedürftig und muss in den Fraktionen kommuniziert werden. Weiterhin besteht kein Konsens zur Beiratsgröße und zum Besetzungsverfahren. Diese wesentlichen Punkte sollten noch vor der Kommunalwahl geklärt werden.

 

Herr Dr. Kerath lehnt die Zustimmung seiner Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt zur Hauptsatzung ab, da eine Beschlussreife noch nicht gegeben ist. Die Kommunalverfassung sieht andere Regelungen vor, als in der Neufassung der Hauptsatzung jetzt festgelegt wurden. Seines Erachtens sollten die Größe des Beirates sowie die Frage der Entschädigung von der neuen Bürgerschaft bestimmt werden. Nicht geregelt wurde, wie zukünftig die Wahl der Ausschüsse erfolgen soll, nach welchem Wahlverfahren die Plätze vergeben und wie die Stimmen der Briefwahlbezirke bei der Besetzung der Ortsteilvertretungen besetzt werden.

 

Herr Dr. Fassbinder verweist auf den seit Januar laufenden Prozess; alle Fraktionen hatten die Möglichkeit, sich in die Diskussion einzubringen und strittige Punkte auszuräumen. Die Anzahl der Mitglieder wird, den Vorschlägen der Fraktion folgend, von 9 auf 13 erhöht. Die Änderung der Beiräte und die Entschädigungsordnung sind Änderungsanträge des Präsidenten; die Verwaltung wollte zu diesen Punkten keine Änderung.

 

Herr Schreiber signalisiert Offenheit bzgl. der Beiratsgröße und spricht sich für den Erhalt des Status quo der Beiräte aus.

 

Das in die Hauptsatzung neu eingebrachte Rede- und Antragsrecht gewährt den Beiräten eine Beteiligung an den Prozessen nach den Regeln der Kommunalverfassung. Die Ausschussbesetzung und das entsprechende Zählverfahren sind eindeutig in der Geschäftsordnung (Angelegenheit des Präsidenten) zu regeln. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt diese Regelung greift, vor der Kommunalwahl oder in der konstituierenden Sitzung, trifft der Präsident. 

 

Beim § 17, der die Fraktionszuwendung bei Nichtauskömmlichkeit regelt, wird der Gleichbehandlungsgrundsatz möglicherweise nicht gewahrt, da der Minderheitsschutz nicht eingehalten wird.

 

Frau Socher erklärt den Hintergrund zum § 17. Im Zuge der Energiekrise konnten Verträge, die die Fraktionen geschlossen hatten, bzgl. der Nebenkosten im laufenden Jahr nicht mehr eingehalten werden. Es war ein besonderes Ereignis, das im Vorfeld der Planung nicht berücksichtigt werden konnte. Der Vorschlag der Verwaltung wird für ihre Fraktion als Basis betrachtet, es besteht auch hier noch Änderungsbedarf (u. a. Bestandsschutz der gewählten Räte, Verfahrensablauf bei Neuwahlen). Der Änderungsantrag des Präsidenten warf auch bei ihnen Irritationen auf. Falls die Verwaltungsvorlage mit den besprochenen Änderungen von Freitag beschlossen wird, wird der Änderungsbedarf des Präsidenten in der neuen Bürgerschaft diskutiert.

 

Herr Dietrich bedauert, dass aus Zeitgründen die Kommunikation mit den Beiräten nicht stattfinden konnte. Der Änderungsbedarf des Präsidenten stellt lediglich einen Vorschlag/eine Diskussionsgrundlage dar. Falls die Bürgerschaft diesem nicht folgen sollte, wird auch nicht daran festgehalten.

 

Herr Krüger bittet das Rechtsamt, zu prüfen, ob in der Hauptsatzung ein Passus aufgenommen werden kann, der regelt, dass auch eine beauftragte Person des Seniorenbeirates mit vorheriger Anmeldung an Sitzungen und Ausschüssen teilnehmen darf. Außerdem bittet er um Regelung des Besetzungsverfahrens in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft; Herr Dietrich wird diese Thematik mit dem Präsidenten besprechen.

 

Nach Diskussion zur Abstimmung wird sich darauf geeinigt, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Herr Krüger möchte Einigung darüber, dass im Nachgang zur Debatte keiner sagt „man hätte die Vorlage nur zur Kenntnis genommen, weil sie nicht beschlussreif ist“.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

nicht abgestimmt