06.05.2024 - 9.14 Überplanmäßiger Aufwand der Wohnsitzgemeinde fü...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fassbinder bringt die Vorlage ein. Die Bürgerschaft hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Verpflegungskosten nicht dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, sondern einzufrieren. Dadurch entsteht dem Eigenbetrieb eine Differenz (Fehlbedarf). Dieser kann nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Insofern ist die UHGW verpflichtet, diesen Fehlbedarf zu decken (235.000 EUR für 2024).

 

Frau Socher ergänzt, wenn dem Eigenbetrieb Hanse-Kinder (Tochterunternehmen der UHGW) ein Fehlbedarf entsteht, dieser durch die UHGW aufgrund der Konstellation auszugleichen ist.

 

Herr Evers: Inwiefern ist vom Rechtsamt geprüft worden, ob man Kinder bzw. Eltern ungleich behandeln darf? Bei dem einen werden die Verpflegungskosten gedeckelt, während bei allen freien Trägern das Geld genommen wird. Ist das zulässig oder besteht hier Handlungsbedarf?

Wird von der Verwaltung geprüft.

Herr Dr. Kerath befindet, dass diese Frage zu dem Beschluss der Bürgerschaft in der letzten Sitzung ihre Berechtigung hätte. Die Prüfung ist für diese Vorlage bedeutungslos. Dem widerspricht Herr Evers.

 

Frau Teetz pflichtet Herrn Dr. Kerath bei. Dem Eigenbetrieb Hanse-Kinder entsteht im Wirtschaftsplan eine Differenz, die der Eigenbetrieb nicht ausgleichen kann. Deswegen wird die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung benötigt, die aufgrund der Größenordnung

in der Zuständigkeit des Hauptausschusses liegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

0