06.03.2024 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Schubert, erläutert das Thema Campingplatz in Eldena anhand diverser Folien, die dem Protokoll beigefügt werden. 

Die wesentlichen Schwierigkeiten und Ursachen für das schleppende Bebauungsplanverfahren liegen in ungeklärten Eigentumsverhältnissen. Seit 2011 ist Herr Becker der einzige dort tätige Investor. 2017 wurde ein abgeänderter Bebauungsplan mit 2/3 Nutzung des Platzes vorgelegt. Zukünftig soll der Campingplatz bis zum Gebiet "Am Hohen Graben" erweitert werden (siehe Luftbild im Anhang zum Protokoll).

Ein Kaufvertrag aus 2021 mit dem Investor setzt eine entsprechende Beschlussvorlage aus 2018 um, die den Verkauf der städtischen Flächen an Herrn Becker vorsah. Der städtebauliche Vertrag aus 2021 wurde auf Wunsch des Investors nochmals verändert, sodass die städtebaulichen Fristen bis 2022 verlängert werden mussten. Der nun gültige Vertrag sieht vor, dass der Bebauungsplan bis 2027 rechtskräftig zu sein hat.

Anhand der Luftbilder verdeutlicht Frau Schubert, die verschiedenen Stellungnahmen der Forstbehörde (Wiederaufforstung), der Wasserschifffahrtsverwaltung (Mindestabstand und Begrenzung Gebäudehöhe zum Unterhalt des Seezeichens für die Einfahrt in den Wiecker Hafen) und der Unteren Naturschutzbehörde (Waldbestand). Der Investor möchte im Waldgebiet Zeltplätze anbieten, die an der Wolgaster Straße aufgrund der Lärmbelästigung nicht attraktiv sind. Dies wurde von der Forstbehörde abgelehnt. 

Auf Nachfrage von Frau Görs, erläutert Frau Schubert, dass die auf dem Luftbild grün markierte Fläche dem Investor gehört und dort Wald illegal abgeholzt wurde. Ermittlungen der Kriminalpolizei blieben erfolglos.

Der Investor ist bemüht, weitere Flächen zu erwerben.

Herr Prof. Dr. Münzenberg spricht sich ausdrücklich dafür aus, die für Zelte favorisierte Fläche freizugeben, zumal Greifswald auf der Fernwanderroute liegt.

Laut Frau Schubert ist der aktuelle Stand:

Der Investor hat die Erweiterung des Campingplatzes ohne Baugenehmigung vorgenommen. Sie ist demzufolge nicht gültig, sodass diese Nutzung und die des Spielplatzes verboten sind.

Frau Schubert informiert Herrn Gau, dass in 2015 die Abholzung des Waldes festgestellt wurde.

Herr Ziola fordert den Oberbürgermeister und die Verwaltung ausdrücklich auf, sich für das Zeltcamping einzusetzen und verweist auf den großen wirtschaftlichen Verlust durch fehlende Übernachtungen.

Frau Schubert stimmt ihm zu, verweist jedoch auf die strengen Vorschriften der Landesforstbehörde (Küstenwaldschutz).

Herr Prof. Dr. Münzenberg verweist auf die mögliche Lösung einer Ausgleichspflanzung (wie z. B. beim Neubau Halle Greifenpower e. V).

Herr Richter widerspricht Frau Schuberts Aufruf an die Politik, eine Lösung zu finden. Diese müsste durch die Verwaltung erarbeitet werden. Er fordert einen beschlussfähigen Kompromissvorschlag seitens der Verwaltung.

 

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Anlagen

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