06.03.2024 - 9.1 Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Dahm erläutert, dass die Satzung alle 3 Jahre aktualisiert wird und benennt die in der Vorlage genannten Hauptpunkte.

Auf Nachfrage von Frau Wolter erläutert Herr Winkler, dass die neue Kalkulation alte Zahlen aktualisiert, die zum Teil aufgrund von nicht mehr relevanten Abschreibungswerten nun geringer ausfallen. 

Die Verlängerung der Antragsfrist von 2 auf 6 Wochen bei der Unteren Bauaufsicht gilt nur für Aufbauten bei öffentlich bemerkbaren Veranstaltungsmärkten und ist laut Herrn Dahm längst gelebte Praxis und den Händlern bekannt.

Frau Wolter wünscht sich eine redaktionelle Überarbeitung hinsichtlich des Ansprechpartners. In der aktuellen Satzung werden unterschiedliche Kontakte genannt. 

Herr Dahm erklärt, dass in § 3 der Marktmeister einheitlich für die Satzung als Ansprechpartner genannt ist und sagt zu, eventuelle Abweichungen im Text zu korrigieren.

Der Begriff "Beschicker" bedeutet Wochenmarkthändler.

Frau Görs wünscht eine Begründung für die abgelehnte Verlängerung der Öffnungszeit an Samstagen bis 16:00 Uhr. Dies würden einige Händler insbesondere während besonderer Veranstaltung wie das "Mitternachtshopping" oder ähnlichem begrüßen.

Herr Winckler erklärt, dass der Wochenmarkt ein privilegiertes Marktgeschehen darstellt mit festgelegten Abläufen und Öffnungszeiten. Das Regelausnahmeprinzip ist hier nicht vorgesehen.

Ausnahmen müssten konkret definiert werden und eine Änderung der Öffnungszeiten wäre für alle Händler bindend und verpflichtend. Die Mehrheit der Betroffenen war aufgrund der finanziellen und personellen Mehrbelastung daher gegen eine Verlängerung. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

5