17.01.2024 - 2 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung

Beschluss:
geändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Felkl begründet die Einbringung der Tischvorlage.

Die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen sind verpflichtet, Schulkapazitätssatzungen zu beschließen, die die Raumkapazitäten der Schulen definieren. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nunmehr aufgefordert, ebenfalls eine Satzung zu beschließen. Da im Kontext der Schulentwicklungsplanung im letzten Jahr Kapazitäten definiert wurden, hat die Verwaltung diesen Impuls aufgenommen, die Satzung nunmehr beschließen zu lassen, da die erarbeiteten Inhalte mit der SEP übereinstimmen. Mit der Satzung besteht eine bessere Rechtssicherheit bei Verfahren zu Einschulungen und Schulaufnahmen an bestimmten Schulen.

Der Beschluss noch im Februar führt zur Wirksamkeit zum Schuljahr 2024/25. Erfolgt der Beschluss später, wird die Satzung erst zum darauf folgenden Schuljahr gültig. Der Bitte von Frau Felkl, die Satzung vorstellen zu können, folgt der Ausschuss. Er behält sich aber vor, bis zur Bürgerschaft noch zu entscheiden, ob der Beschluss auf deren Tagesordnung kommen soll.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0