08.05.2024 - 13.1 Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Datum:
- Mi, 08.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.5 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Sozio-kulturelles Zentrum St. Spiritus
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Herr Sappelt berichtet, dass die letzte Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung im Jahre 2009 gewesen ist. Der Auftrag der Bürgerschaft ist es gewesen, die Gebühren um 20 Prozent zu erhöhen. Neu hierbei ist, dass jetzt Netto- anstatt von Bruttopreisen beschlossen werden.
Herr Volkenand fragt, wie es zu dem Prozentsatz von 20 % Ermäßigung gekommen und warum hier nicht eine andere Zahl, z. B. 25 % oder 30 %, genommen worden ist. Weiterhin besteht die Frage, inwieweit die Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Frau Joost antwortet, dass der Prozentsatz von 20 historische Gründe hat. Die Ermäßigung wird sehr häufig von Rentnern und Kindern in Anspruch genommen.
Herr Volkenand äußert den Wunsch, den Ermäßigungsprozentsatz zu erhöhen. Er ist der Meinung, dass gerade bei städtischen Einrichtungen es gefördert werden muss, dass mehr Menschen die Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe nutzen können. Eine Ermäßigung von 50 % findet er angemessen.
Frau Joost macht noch einmal deutlich, dass Rentner die Veranstaltungen sehr häufig nutzen und KuS-Inhaber hingegen sehr wenig. Sie fragt, für welche Personengruppe die 50 % Ermäßigung Geltung finden soll.
Herr Volkenand antwortet, dass es für alle Personengruppen gelten soll, die auch für die 20 % vorgesehen sind.
Herr Drewes weist darauf hin, dass es ein großer finanziellen Nachteil für das St. Spiritus sein wird, wenn eine 50 % Ermäßigung für alle Personengruppen gelten soll.
Frau Wolf-Körnert findet auch keine Zustimmung für eine Ermäßigung von 50 %.
Frau Felkl weist darauf hin, dass bei einer beschlossenen Satzung ein „Testballon“ nicht möglich ist.
Herr Oberst schlägt vor, die Verabschiedung der alten Satzung zu beschließen.