31.01.2024 - 2 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung

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Beratung

Die 2. Vizepräsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es besteht kein Änderungsbedarf.

 

Die 2. Vizepräsidentin der Bürgerschaft lässt über die Tagesordnung abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

2

7

 

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