31.01.2024 - 5.1 Besetzungsverfahren Beigeordnete*r

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Protokollantin:

Auf Antrag von der CDU-Fraktion und in Absprache mit dem Präsidenten der Bürgerschaft werden die folgenden Redebeiträge für diesen Tagesordnungspunkt wortwörtlich in das Protokoll aufgenommen.

 

Die 2. Vizepräsidentin der Bürgerschaft

„Und wir kommen zur Beratung von Beschlussvorlagen. Wir beraten heute nur über eine Beschlussvorlage und zwar übers Besetzungsverfahren Beigeordnete*r. Ist da die Einbringung von der Stadt vorgesehen? Ja, gut. Dann erteile ich nun Herrn Fassbinder das Wort.“

 

Der Oberbürgermeister

„Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft, die Amtszeit der Beigeordneten Frau von Busse endet am 30. November diesen Jahres. Es ist in der Kommunalverfassung vorgesehen, dass die Wahl für die Besetzung der Stellen – ab dem 01.12. dieser Stelle in einem Zeitraum von sechs Monaten stattfindet - allerdings spätestens zwei Monate vor dem Ende der Amtszeit durchgeführt werden muss. Wenn man das errechnet, gibt es einen Zeitraum von 1. Juni bis zum 30.09.2024, in der diese Wahl stattfinden kann. Es ist Aufgabe der Verwaltung, Wahlverfahren vorzubereiten, die allen Ansprüchen des Rechtes genügen. Es ist auch Aufgabe der Verwaltung, der Bürgerschaft alle Optionen, Wahltermine festzulegen, möglich zu machen. Wir haben in dieser Situation, die besondere Situation, dass der Wahlzeitraum oder in den Wahlzeitraum die Kommunalwahl fällt und somit es eine Bürgerschaft geben wird, vor diesem Termin und nach diesem Termin.

Da es Aufgabe der Verwaltung ist, alle Optionen der Bürgerschaft anzubieten, einen Wahltermin festzulegen, war eine Sondersitzung nötig. Warum? Das möchte ich gerne erklären. Wir hatten ursprünglich geplant, die Wahl… die Beschlussvorlage zu dem Wahltermin am 22. Februar stattfinden zu lassen. Das war der Plan. Zu diesem Zeitpunkt sind wir davon ausgegangen, dass zwischen der Festlegung des Wahltermins und der Wahl mindestens drei Monate sein müssen, um die Ausschreibung ordnungsgemäß durchzuführen. Das heißt, es hätte gereicht, am 22. Februar diesen Beschluss zu fassen und dann hätte die Bürgerschaft immer noch die Freiheit gehabt, alle Termin auszuwählen innerhalb dieses 4-Monatszeitraums. Am 19.01. ist uns zur Kenntnis gelangt, dass diese Frist von drei Monaten auf vier Monate verlängert worden ist. Somit wärs, wenn der Beschluss am 22. Februar gefasst wird, der Bürgerschaft nicht mehr möglich, alle möglichen Termine für eine Wahl auszusuchen und in dem Zeitraum zwischen 01.06. und 30.09..

Aus diesem Grunde habe ich entschieden, um der Bürgerschaft alle Freiheiten zu lassen, eine Sondersitzung zu beantragen. Das Beantragungsverfahren lief über den Präsidenten, wie es notwendig ist. Es gab zwischenzeitlich Kritik oder Fragen, ob alles rechtlich so in Ordnung gewesen ist. Diese Fragen kann man selbstverständlich immer stellen. Der Präsident hat eine rechtsaufsichtliche Stellungnahme vom Innenministerium angefordert, ob mein Antrag auf Sondersitzung so rechtens ist. Das Innenministerium hat gestern mitgeteilt, dass der Antrag rechtens ist und rechtmäßig abgelaufen ist. Gestern wurde das Verwaltungsgericht angerufen, mit einer… auf Antrag auf einer Verfügung, dass diese Sitzung hier nicht stattfinden soll. Dieses Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt und somit ist es rechtens, die Sitzung durchzuführen. Unter all diesen Prämissen musste die Sondersitzung einberäumt werden, damit Sie die Freiheit haben, alle möglichen Termine für die Wahl zu beschließen. Wir schlagen Ihnen zwei Termine vor. Den 6. Juni – das ist ein Termin vor der Kommunalwahl – und den 15. Juli als Termin nach der Kommunalwahl. Selbstverständlich steht es Ihnen aber auch frei, innerhalb dieses gewählten Zeitraums… des vorgeschriebenen Zeitraums vom 1. Juni bis 30.09. jeden anderen Termin auch zu wählen. Das ist selbstverständlich möglich. Die Frage ist, warum nicht auf einer der beiden regulären Sitzungen in diesem Zeitraum. Es findet ja die konstituierende Sitzung der Bürgerschaft und am 30.09. die erste reguläre Sitzung nach der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft statt. Unsererseits empfinden wir seitens der Verwaltung den 30.09. für schwierig, da wir Interesse haben, an einer lückenlosen Besetzung der Stelle und einer Kontinuität in der Arbeit. Das wäre am 30.09. schwierig – möglicherweise schwierig. Zudem ist es der letzte mögliche Tag für die Beschluss zur Wahl – nein für die Wahl – ‘tschuldigung – für die Wahl. Das halten wir auch für, ja, zumindest bedenklich. Aber es ist selbstverständlich möglich, am 30.09. Das Gleiche gilt für die konstituierende Sitzung. Auch da ist es möglich, die Wahl abzuhalten. Es ist unüblich. Aber ich möchte ausdrücklich sagen, dass es möglich ist. Sie haben also sämtliche Freiheiten, zwischen dem 01.06. und 30.09. einen Tag vorzuschlagen. Um das Verfahren aber zu vereinfachen, schlagen wir unsererseits Ihnen zwei verschiedene Termine vor. Vielen Dank!“

 

Frau Wisnewski

„Dann hatte sich Frau von Busse noch für einen Redebeitrag angemeldet. Zieht zurück. Dann habe ich keine weiteren angemeldeten Redebeiträge. Ja, Frau Yvonne Görs.“

 

Frau Görs

„Ich finde jetzt sehr unglücklich, dass der 15. Juli vorgeschlagen wird, weil da konstituierende Sitzung des Kreistages sein wird und wir in der jetzigen Legislatur ja viele Mitglieder auch von Bürgerschaft und Kreistag gleichzeitig haben. Deshalb würde ich den 6. Juni vorschlagen.“

 

Die 2. Vizepräsidentin der Bürgerschaft

„Da ich jetzt keine weiteren Redebeiträge mehr sehe, würde ich einmal das Abstimmungsprozedere erklären. Wir würden jeden Punkt einzeln abstimmen und beim letzten Punkt würde ich erst den 6. Juni und dann den 15. Juli abstimmen lassen. Deswegen würde ich jetzt die Abstimmung für den ersten Punkt eröffnen. Wenn Sie zustimmen, drücken Sie mit „Ja“, wenn Sie ihn ablehnen „Nein“ und sonst „Enthaltung“. Frau Socher, wollen Sie noch abstimmen? Herr Stamm-Kuhlmann fehlt auch noch. Gut, dann würde ich die Abstimmung schließen. Dann… der erste Punkt wurde einstimmig angenommen. Es gibt keine Enthaltung und keine Nein-Stimmen. Dann kommen wir zum zweiten Punkt. Ich würde eine neue Abstimmung eröffnen. Dasselbe Prozedere nochmal. Wenn Sie zustimmen können, können Sie mit grün bestätigen. Gut, da alle Stimmen abgegeben worden sind, schließe ich die Abstimmung. Auch der zweite Punkt wurde einstimmig bestätigt mit 21 Ja-Stimmen. Dann kommen wir zum dritten Punkt. Dort würde ich erst den erst… das erste Datum abstimmen– also Punkt a) der 6. Juni als Datum für die Abstimmung. Sie können die Abstimmung starten. Da alle Stimmen abgegeben worden sind, schließe ich die Abstimmung. Und auch hier wurde der Antrag einstimmig angenommen mit 21 Ja-Stimmen. Gut, dann ist der Punkt beschieden.“

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Stelle der/des Beigeordneten gemäß dem in der Anlage beigefügten  Ausschreibungstext überregional öffentlich auszuschreiben. Ende der Bewerbungsfrist soll der 7. März 2024 sein.

 

  1. Die Veröffentlichung erfolgt im überregionalen Teil der Ostsee-Zeitung, im Internet unter www.greifswald.de. und www.interamt.de.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, die Wahl zur/zum Beigeordneten in einer Sondersitzung (Wahltag) am
    1. 6. Juni 2024 oder am
    2. 15. Juli2024

durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

21

0

0

Punkt 2

21

0

0

Punkt 3 a)

21

0

0

 

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Anlagen