03.06.2024 - 7 Weg zur Bushaltestelle am Ortseingang

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Beratung

Nach ausführlicher Prüfung aller Varianten würde die Stadt den Weg zur Bushaltestelle ankaufen. Stadt würde dann Baulastträger, wäre für die Verkehrssicherheit und Instandhaltungsmaßnahmen zuständig.
Ausbau im Sinne der Barrierefreiheit wird nicht erfolgen (alle Straßen, Wegeführungen und

-verbindungen sind Bestandteil des Einzeldenkmals „Wohnsiedlung Riemserort)

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V (LAKD) hat in der Denkmalwertbegründung den in Rede stehenden Weg als denkmalwert eingestuft. Ein Eingriff in die Freianlage der Siedlung wäre durch die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung (Errichtung von Rampen- und Treppenanlagen) in dem Bereich des heutigen Weges aus Sicht der Fachbehörde ein erheblicher Eingriff, der nicht genehmigungsfähig erscheint. Das LAKD M-V stellt keine denkmalrechtliche Zustimmung in Aussicht.

Den Winterdienst und die Straßenreinigung regelt die Straßenreinigungssatzung, sie bleibt also in der Zuständigkeit des derzeitigen Eigentümers, der dann Anlieger wäre.
Final wäre diese Entscheidung erst nach Zustimmung durch den Eigentümer, mit dem sich de Verwaltung noch nicht ins Vernehmen gesetzt hat.
 

Die OTV wertet diesen Ansatz als verfolgenswerten Kompromiss.

Das Thema Barrierefreiheit im OT unter Denkmalschutzaspekten ist damit zwar punktuell ausgeklammert, bedarf perspektivisch aber einer generellen Betrachtung und Lösung.