03.06.2024 - 8 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Ortskern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sondersitzung
Beratung
Lt. Verwaltung hat die Prüfung ergeben, dass in den anschließenden Straßen der Straße An der Wiek die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich erfüllt sind (niveaugleicher Ausbau usw.). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. In dem in Rede stehenden Bereich ist die Einrichtung von Parkflächen durch die vielen Ausfahrten allerdings erschwert. Die untere Verkehrsbehörde geht sogar davon aus, dass keine Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum eingerichtet werden können.
Kfz, die verkehrswidrig im öffentlichen Raum parken, werden geahndet. Ein Plan im Anhang zeigt den Bereich, der auch nach Rücksprache mit der Polizei eingerichtet werde könnte.
Als zweite Variante der Verkehrsberuhigung, und begründbar durch die sehr schmale Fahrbahn, ist darüber hinaus eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung geprüft worden, die präventiv die Verkehrssicherheit erhöhen würde. Eine Verkehrsdatenerhebung in den Zufahrtsbereichen (Ringstraße und Hauptstraße) von der Straße An der Wiek in das besagte Gebiet hat gezeigt, dass die V 85= zwischen 33-34 km/h liegt. Daraus ist zu schließen, dass die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überwiegend eingehalten wird. Die Verkehrsbelegung ist als gering einzustufen. Die Unfallabfrage bei der Polizei hat überdies ergeben, dass keine Unfälle vorliegen.
Da die übrigen Straßen breiter ausgebaut sind und kein erhöhtes Risiko an der Teilnahme am Straßenverkehr besteht (Unfallgeschehen unauffällig) kam die untere Verkehrsbehörde zu dem Ergebnis, dass hier eine weitere Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht notwendig wird.
Die OTV ersucht die Verwaltung, sich dazu vorsorglich mit den Anliegern abzustimmen, z. B. im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit den Anliegern.
Insbesondere wegen dem Wegfall von Parkmöglichkeiten vor dem Haus 90 sieht die OTV diesen Straßenabschnitt als ungeeignet an, während andere, ohnehin sehr schmale und maximal zum Halten geeignete Abschnitte, durchaus zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt werden könnten. Welcher Effekt damit erreicht werden kann, wenn keine „Berliner Kissen“ (weil Straßen nicht breit genug) und nur Verkehrszeichen zum Einsatz kommen, d.h. die Anlieger weiterhin auf „Goodwill“ der Kraftfahrer angewiesen sind, wird die Zukunft zeigen.