03.06.2024 - 3 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 1...

Zuständigkeit:
geändert abgestimmt
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Beratung

Thema „Leinenzwang“ auf dem Riems verliest Frau Heinrich die Antwort der Verwaltung und schlägt vor, dass diese als Anlage dem Protokoll beigefügt wird.

„Zum 01.01.2024 trat die neue Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der UHGW (Greifswalder Hundeverordnung) in Kraft. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Hundehalter-VO M-V. Für den Ortsteil Riems gab es im Vergleich zur vorher gültigen Stadtverordnung keine Änderungen der Regelungen zum Leinenzwang. Entsprechend § 1 Abs. 2 Greifswalder Hundeverordnung besteht außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums auf Geh- und Radwegen, auf Zuwegen, in Grünanlagen von Mehrfamilienhäusern und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern Leinenzwang. Der Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz ist in unregelmäßigen Abständen und bei Meldungen zu Kontrollen vor Ort. Auch der Kommunale Ordnungsdienst ist wöchentlich im Ortsteil. Es wurden bisher keine Verstöße festgestellt. In Zukunft sind gemeinsame Kontrollgänge durch den Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben und den Kontaktbeamten der Polizei geplant.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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