11.07.2024 - 6.1 Besetzungen und Zuteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 11.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sondersitzung
Wortprotokoll
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Hochschild
. teilt mit, dass seine Fraktion die Zuteilung der Sitze aus rechtlicher Sicht sehr fragwürdig ansehe, da die Sitze mehr oder weniger durch Losglück entschieden werden.
. kündigt an, dass die Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM dies rechtlich prüfen lassen werde.
. kritisiert außerdem, dass sich gemäß Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) zwei Fraktionen nicht zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließen könnten, in der Greifswalder Bürgerschaft jedoch zwei Fraktionen eine Fraktion gebildet habe und sich damit dementsprechend bevorteile.
Herr Herbst
. hält eine Gegenrede und stellt klar, dass sich nicht zwei Fraktionen zu einer zusammengeschlossen hätten, sondern, dass sie von Beginn eine Fraktion gebildet hätten. In der Kommunalverfassung sei die Rede von Zählgemeinschaften, zu denen mehrere Fraktionen gehören, was hier offenkundig nicht der Fall sei.
. verweist auf die Stellungnahme der Rechtsaufsicht, die zu der Bildung der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke keine Bedenken angemerkt habe.
Die Präsidentin der Bürgerschaft
. nennt hier ebenfalls die rechtliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde, die allen Mitgliedern der Bürgerschaft am 01.07.2024 zugegangen sei.
Frau Wuschek
. sagt, dass sich Herr Hochschild missverständlich ausgedrückt habe, sie ihm jedoch in der Hinsicht Recht gebe, dass sich zwei konkurrierende Parteien zu einer Fraktion zusammengeschlossen hätten. Unter Berücksichtigung des Art. 38 des Grundgesetzes sei dieses Vorgehen fragwürdig.
. hält es ebenfalls für zweifelhaft, das Losglück entscheiden zu lassen.
Herr von Malottki
. weist erneut auf die Stellungnahme der Rechtsaufsicht hin. Das jetzige Vorgehen müsse solange anerkannt werden, bis eine andere rechtliche Stellungnahme vorliege.
. hebt die Wichtigkeit der politischen Arbeit hervor und erinnert an den Stadtslogan „Suchet der Stadt Bestes“
Herr Schreiber
. teilt mit, dass das Rechtsamt eine Fraktion als einen Zusammenschluss von Mitgliedern der Bürgerschaft sehe - ungeachtet des politischen Hintergrundes. Die Vorschlagslisten bei der Wahl würden bei der Fraktionsbildung keine Rolle spielen. Wenn sich eine Fraktion zusammengeschlossen habe, könne sie nicht mit einer anderen Fraktion eine Zählgemeinschaft eingehen. Dies sei korrekt. Aber Mitglieder der Bürgerschaft aus verschiedenen Vorschlagslisten könnten sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Dies habe das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.
Herr Dr. Valentin
. stellt klar, dass es um die Umsetzung der Demokratie gehe. Es gehe um die Legitimität eines Verfahrens und diese sei aus der Sicht der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft nicht gegeben. Deshalb werde die Fraktion ebenfalls den Rechtsweg beschreiten.
Frau Prof. Dr. Tolani
. sagt, dass es der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft selbstverständlich freistehe, den Rechtsweg zu beschreiten.